Für Oberschöneweide und Niederschöneweide ist jetzt eine neue Milieuschutzverordnung in Kraft getreten. Mehrere Grundstücke werden in beiden Stadtteilen nun zu den sozialen Erhaltungsgebieten hinzugefügt.
In Gebieten mit Milieuschutz soll verhindert werden, dass sich die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgrund von Verdrängung durch teure Modernisierungsmaßnahmen, Veränderungen der Struktur einer Wohnung, der Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verändert. Die bestehenden Milieuschutzgebiete Oberschöneweide und Niederschöneweide wurden jetzt erweitert. Dieser Schritt basiert auf der Untersuchung umliegender Straßen, die bisher nicht zum Milieuschutzgebiet zählten. Einige Grundstücke sind laut Untersuchung gefährdet, dass preiswerter Wohnraum verloren geht und die vorhandene soziale Mischung der Anwohner gestört wird. Das soll durch die Ausweitung der Milieuschutzgebiete verhindert werden.
Mit Hilfe der sozialen Erhaltungsverordnungen soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen geschützt werden. Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bedürfen in den sozialen Erhaltungsgebieten der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Daher stehen auch bauliche Maßnahmen wie der Anbau von Balkonen oder die energetische Modernisierung unter einem erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt. Mehr Infos zu Milieuschutzgebieten finden sich hier.
Bezirksstadträtin Dr. Claudia Leistner: „Mit den beiden neuen Rechtsverordnungen hat der Bezirk seine Milieuschutzgebiete bestätigen und erweitern können. Damit haben wir die Möglichkeit, den Verlust von günstigem Wohnraum und damit verbundene Verdrängungseffekte zu vermeiden.“
Diese Straßen gehören zum Erhaltungsgebiet Oberschöneweide
- Siemensstraße 2-31
- Tabbertstraße 1-5, 29-38
- Nalepastraße 183-191 (nur ungerade Haus-nummern), 210-226 (nur gerade Hausnummern)
- Mentelinstraße 15-21 (nur ungerade Hausnummern), 35-55 (nur ungerade Hausnummern)
- Helmholtzstraße 1-34,42
- Otto-Krüger-Zeile 1, 3-8, 10-14 (gerade Hausnummern)
- Wattstraße 1-29A, 52-64, 77-81
- Fritz-Kirsch-Zeile 3-35
- Deulstraße 1-30A
- Waltraud-Krause-Weg 2
- Edisonstraße 9-15,19-34, 37-62
- Wilhelminenhofstraße 1-65, 79-82C
- Lauffener Straße 1-5A
- Reinbeckstraße 1-8
- Roedernstraße 15-30
- Zeppelinstraße 1-12
- Griechische Allee 1-7 (nur ungerade Hausnummern)
- Schillerpromenade 6, 7, 7A
- Firlstraße 27, 29-39
- Klarastraße 1-13
- Marienstraße 1-19
- Mathildenstraße 1-12
- Plönzeile 2-16 (nur gerade Hausnummern), 17-44
- Rathenaustraße 1-23A, 26-40 (nur gerade Hausnummern)
- Keplerstraße 1-6, 8
- Slabystraße 1-3, 22-25
Diese Straßen gehören zum Erhaltungsgebiet Niederschöneweide
- Brückenstraße 1-31
- Spreestraße 1-4,6-8A, 14-27
- Fließstraße 12A-12B, 22-23
- Flutstraße 1-3, 24-27
- Hasselwerderstraße 3-15, 32-40
- Fennstraße 1-31
- Schnellerstraße 22-30, 35-73, 92-102A, 105-129
- Michael-Brückner-Straße 1-8,11-14
- Britzer Straße 6, 7, 9-12, 14-26
- Hainstraße 1-9 (ungerade Hausnummern), 10-17, 19-27 (nur ungerade Hausnummern), 28, 30-41, 43, 45, 47-56, 58
- Köllnische Straße 38-68
- Rudower Straße 2-3A, 12-14
Text: red