Feuerwehrzufahrt Parken verboten, Symbolbild
Feuerwehrzufahrt Parken verboten, Symbolbild Foto: imago / Waldmüller

Nach einer Serie mit fünf Kellerbränden in Hohenschönhausen innerhalb kurzer Zeit traf sich Lichtenbergs Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bürgerdienste und Arbeit Kevin Hönicke (SPD) nun mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, der Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und der Bau- und Wohnungsaufsicht um sich über das weitere Vorgehen in solchen Fällen auszutauschen.

Ein klärendes Gespräch war an dieser Stelle dringend nötig, denn dabei wurden Präventionsmaßnahmen beraten, über die Anwohnerinnen und Anwohner nun verstärkt informiert werden.

Freie Feuerwehrzufahrten und Abschließen von Kellertüren

Dazu gehört insbesondere das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen im Haus und das Abschließen von Kellertüren. Zudem sollte nicht jede Person einfach ins Haus hereingelassen werden. Ein sehr wichtiger, elementarer Punkt ist das Freihalten von Flächen und Zufahrten für die Feuerwehr.

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bürgerdienste und Arbeit Kevin Hönicke (SPD) betont dazu: „Es kommt leider immer wieder vor, dass Rettungskräfte durch falsch geparkte Autos erst verspätet am Einsatzort eintreffen. Dies kann lebensgefährlich sein.

Parkende Autos versperren Rettungswege

Deshalb appelliere ich an die Lichtenbergerinnen und Lichtenberger, beim Abstellen ihrer Autos immer auf ausreichend Platz für Rettungswege zu achten, auch wenn die Parksituation schwierig ist.“ Immer wieder sieht man in der Hauptstadt, dass Rettungswege und Feuerwehrzufahren von parkenden Autos blockiert werden, die dort auch eine sehr lange Zeit verweilen.

An die Anwohner wird appelliert

Für die Wohnungsbaugesellschaften und die Polizei ist das Thema Brandschutz von besonderer Bedeutung. Daher werden Mieterinnen und Mieter regelmäßig für Maßnahmen zur Brandprävention sensibilisiert.  Bei Beachtung einiger grundlegender Dinge kann ein Feuer oder zumindest dessen Ausbreitung verhindert werden. Anwohnende können sich bei weiteren Fragen an die oder den zuständige/n Kontaktbereichsbeamtin oder -beamten wenden.