Der Berliner Senat schränkt den Zugang zum öffentlichen Leben weiter ein. Der Grund ist die rasant steigende Zahl von Corona-Fällen.
In der Berliner Gastronomie wird der Zugang künftig nach dem 2G-Plus-Prinzip geregelt. Zugang erhalten demnach Menschen, die eine Auffrischungsimpfung gegen Corona („Boostern“) nachweisen können, sowie zweifach Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Test. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Diese und weitere Regelungen treten am 15. Januar in Kraft.
Ab dann greift die 2G-Plus-Regel auch in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport. Bei Veranstaltungen gilt dies bei einer Teilnehmerzahl ab zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Nicht betroffen ist zudem die private Sportausübung im Verein oder in Fitnessstudios, so Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) laut „Tagesspiegel“.
2G im Einzelhandel
Für den Einzelhandel gilt hingegen weiter 2G. Zutritt haben also Geimpfte und Genesene. Eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften sei im Senat diskutiert, aber nicht beschlossen worden, erklärte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) laut einem rbb-Bericht. Das sei aber nicht vom Tisch, sondern ein möglicher zusätzlicher Schritt.
In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Berliner künftig FFP2-Masken tragen. Für Bedürftige will der Senat 1,4 Millionen kostenlose Masken bereitstellen. Diese werden in Einrichtungen der Bezirke, der Wohnungslosenhilfe und in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten erhältlich sein.
Flächendeckende Tests in Kitas
Außerdem wird die Rechtsgrundlage für die Einführung flächendeckender (Lolli-)Tests in Kindertagesstätten geschaffen. Im Bereich der beruflichen Bildung ist bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis erforderlich.
Keine Entscheidung gab es bei der verkürzten Quarantänepflicht, auf die sich die Bund-Länder-Konferenz in der vergangenen Woche ebenfalls geeinigt hatte.
Text: red/nm, Archivbild: IMAGO/Reiner Zensen