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Landeseigene Wohnungsunternehmen sollen Regeln des Mietendeckels fortführen

Der Berliner Mietendeckel ist gesetzeswidrig und damit unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 15. April entschieden – eine Horrornachricht für viele Mieter. So zum Beispiel für Julia B. Die alleinerziehende Lehrerin konnte durch die angepasste Miete während des Mietendeckels ihre Zwei-Zimmer-Altbauwohnung in Friedrichshain nahe des Boxhagener Platzes halten, ihr Umzugsdruck wegen zu hoher Miete war ihr genommen. Vergangene Woche jedoch kam der Brief von ihrem Vermieter. Er fordert Rückzahlungen aus der Zeit während des Mietendeckels und setzte die Miete umgehend wieder auf das alte Niveau herauf. Nun steht für die 36-jährige Mutter fest: Sie wird umziehen müssen, sich verkleinern, ihren Kiez verlassen. So oder ähnlich geht es tausenden Berlinern.

Landeseigene verzichten

Immerhin verzichten die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land und WBM, die in Summe 323.000 Wohnungen in Berlin vermieten, auf Rückzahlungen. Auch seien während des Mietendeckels keine Schattenmieten vereinbart worden, sagt eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Doch wie sieht es mit den Mieten aus? Werden die landeseigenen Wohnungsgesellschaften die Regelungen des Mietendeckels fortführen und die neu berechneten Mietpreise beibehalten? „Die Diskussion läuft noch“, heißt es seitens der Senatsverwaltung. Eine Entscheidung solle noch im Mai fallen. Es werde eine Meinungsbildung im Senat erfolgen. „Die Gespräche dazu laufen bereits. Auf Grundlage des zu formulierenden Gesellschafterwillens durch Senatsbeschluss werden Gespräche mit den Wohnungsbaugesellschaften zur Umsetzung geführt“, erklärt die Senatssprecherin auf Nachfrage des Berliner Abendblattes.

Druck wächst

Der Druck, die Regelungen des Mietendeckels fortzuführen, wächst. So erklärte beispielsweise der Beirat des Initiativenforums Stadtpolitik Berlin nach dem Urteil: „Die Koalition muss jetzt zeigen, dass ihr gemeinsamer Beschluss für den Mietendeckel (MietenWoG) ernst gemeint war. Die anstehende Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG) bietet die kurzfristige Chance, das bisherige MietenWoG ins WoVG zu integrieren, damit sich wenigstens die landeseigenen Wohnungsunternehmen auch künftig an den Mietendeckel halten müssen.“ Auch Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, fordert: „Da das Bundesverfassungsgericht die mit dem Mietendeckel vorgenommenen Eingriffe in das Eigentum nicht als verfassungswidrig erklärt hat, ist es nun folgerichtig, dass die städtischen Wohnungsunternehmen Berlins mit dem Land Berlin als Eigentümer die Regeln des Deckels fortführen. Wir erwarten vom Senat, dass er dies umgehend den Unternehmen erklärt.“

Datum: 10. Mai 2021, Text: Sara Klinke, Bild: IMAGO/Jürgen Ritter