Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat das Vorkaufsrecht für das Grundstück Mehringdamm 39 ausgeübt. Damit sind nun 17 Wohneinheiten und vier Gewerbeeinheiten im sozialen Erhaltungsgebiet „Bergmannstraße Nord“ gesichert.
Nach dem Baugesetzbuch hat das Bezirksamt das Vorkaufsrecht zugunsten der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin für das Grundstück Mehringdamm 39 ausgeübt. Dies teilte das Bezirksamt unter anderem auf Twitter mit.
Am letzten Tag der zweimonatigen Frist zur Abwendung des Vorkaufsrechts hatte die Käuferin nach Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten der Gewobag noch versucht, das Vorkaufsrecht durch einseitige Erklärung abzuwenden. Allerdings sah die einseitige Erklärung weder eine Rechtsnachfolgeklausel noch Vertragsstrafen vor, wie vom Bezirksamt in seiner Mustervereinbarung zur Abwendung des Vorkaufsrechts gefordert. Die Einhaltung der städtebaurechtlichen Unterlassungsverpflichtungen wären nach Ansicht des Bezirksamts nicht ausreichend gesichert. Insbesondere der Verzicht auf die Aufteilung des Grundstücks in Wohn- und Teileigentum.
Die Tricks von Käufern und Verkäufern
Bezirksstadtrat Florian Schmidt (Grüne) erklärt dazu: „Leider kommt es immer wieder vor, dass Käufer*innen versuchen, von den Inhalten der Musterabwendungsvereinbarungen abzurücken. Das Bezirksamt kann dies nicht akzeptieren und hat folgerichtig im vorliegenden Fall das Vorkaufsrecht ausgeübt.“ Beliebt sei auch das Vorgehen, eine Abwendung im Nachhinein zu unterschreiben oder dem Bezirk formale Fehler vorzuwerfen, zum Beispiel bei der Zustellung. „Wenn möglich, wird das Bezirksamt entsprechende Widersprüche zurückweisen. Dass strittige Fragen vor Gericht Klärung finden, ist durchaus im Sinne einer rechtssicheren Vorkaufspraxis. Auch, wenn sich dann alle Beteiligten in Geduld üben müssen.“
Datum: 31. März 2021, Text: ast, Bild: xhain.info