Paris (dpa) – Knapp acht Jahre nach dem Terroranschlag auf der Strandpromenade von Nizza mit 86 Toten sind zwei Helfer des Attentäters in einem Berufungsprozess in Paris zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach die beiden Männer am Donnerstagabend wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig und verhängte das gleiche Strafmaß, wie bereits die erste Instanz, berichtete die Zeitung «Le Parisien» aus dem Gerichtssaal. Unter den 86 Todesopfern der mutmaßlich islamistisch motivierten Lkw-Attacke waren damals auch zwei Schülerinnen und eine Lehrerin der Berliner Paula-Fürst-Schule, die auf einer Oberstufenfahrt in der südfranzösischen Stadt waren.

Den beiden Männern war vorgeworfen worden, den Attentäter moralisch und materiell unterstützt und ihn inspiriert zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wussten sie um die Gesinnung des Mannes und dass er in der Lage sei, einen Anschlag zu begehen. Auch sollen sie in die Suche nach einer Schusswaffe eingebunden gewesen sein. In erster Instanz waren sechs weitere Helfer des Attentäters Ende 2022 zu Strafen zwischen zwei und zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Sie legten anders als die beiden damals Hauptangeklagten keine Berufung ein.

Am 14. Juli 2016, dem französischen Nationalfeiertag, war der Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel auf der Flaniermeile Promenade des Anglais in Nizza kurz nach dem Feuerwerk mit einem tonnenschweren Lastwagen in eine Menschenmenge gerast. Er schoss auch auf Menschen. Letztlich gab es 86 Todesopfer und mehr als 200 Verletzte. Der Gewalttäter wurde nach der Tat erschossen.

Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag für sich. Laut den Behörden war dieses angebliche Bekenntnis trotz des Interesses des Täters für den Dschihadismus opportunistisch. Eine Verbindung des Täters zu einer Terrororganisation wurde nicht gefunden, aber eine klare islamistische Inspiration.

Der Anschlag erschütterte damals Frankreich, das zuvor schon durch die Terrorattacken auf die Satirezeitschrift «Charlie Hebdo» und einen jüdischen Supermarkt sowie auf Restaurants und den Konzertsaal «Bataclan» in Paris ins Mark getroffen worden war.

Möglicherweise noch juristisch aufgearbeitet werden vermutete Sicherheitsmängel in Nizza zum Zeitpunkt des Anschlags. Wie die Staatsanwaltschaft in Nizza Anfang des Jahres mitteilte, werden die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung von einer spezialisierten Abteilung der Staatsanwaltschaft Marseille übernommen. Die Betroffenen treibt nach wie vor die Frage um, warum der Täter auf die Promenade fahren konnte und ob am Abend des Nationalfeiertags genügend Polizei im Einsatz war.