Apulische Prachtvasen aus Italien stehen in der Antikensammlung im Alten Museum hinter Glas.
Apulische Prachtvasen aus Italien stehen in der Antikensammlung im Alten Museum hinter Glas. Foto: Soeren Stache/dpa

Berlin (dpa) – Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz will antike Vasen und weitere Objekte aus Raubgrabungen an Italien zurückgeben. Dabei handelt es sich insgesamt um 25 Artefakte aus Apulien, die bislang im Alten Museum in Berlin ausgestellt oder im Depot eingelagert waren, wie die Stiftung am Donnerstag mitteilte. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger, und der italienische Kulturminister Gennaro Sangiuliano.

Die Objekte sollen zurück nach Italien umziehen – wo und ob sie dann ausgestellt werden, sei bislang noch unklar, sagte eine Sprecherin der Stiftung. Mögliche neue Standorte wären unter anderem Museen in Rom oder Ascoli in Apulien. Die Stiftung würde im Gegenzug eine Leihgabe aus Italien erhalten. Die Vasen sind nur noch für eine kurze, unbestimmte Zeit im Alten Museum zu sehen.

Die Vasen und weiteren Kleinobjekte stammen den Angaben der Stiftung nach aus illegalen Raubgrabungen. Ursprünglich habe man gedacht, dass die Objekte bereits im 19. Jahrhundert auf einem Genfer Dachboden eingelagert gewesen seien, bevor sie 1984 für rund drei Millionen D-Mark von der Stiftung erworben worden seien. Bei der Provenienzforschung – also der Untersuchung der Herkunft und Eignerschaft von einzelnen Objekten – seien dann Polaroid-Fotos aus den 1970er und 80er Jahren die «Smoking Gun» gewesen, wie Andreas Scholl, der Direktor der Antikensammlung, sagte. Darauf seien einige Vasen noch in Scherben zu sehen, inklusive frischem Grabungsdreck. Der stellvertretende Direktor der Antikensammlung, Martin Maischberger, erklärte, dass in den 1970er und 80er Jahren in Apulien «besonders massiv geplündert» worden sei. Demnach sei es höchst wahrscheinlich, dass die Vasen und andere Objekte illegal aus Apulien herausgehoben wurden.

Laut Mitteilung gab es 1998 erste Hinweise auf die Illegalität der Objekte. Eine rechtliche Grundlage für die Rückgabe gebe es nicht. Die Stiftung habe sich wegen der vorliegenden Hinweise dafür entschieden, die Objekte Italien zurückzugeben.