Recht: Der Spandauer Schiedsmann Dietmar Zacher schlichtet Konflikte ohne Gerichtsverfahren.

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn der böse Nachbar es nicht will.“ Für viele Berliner wurde dieses alte Sprichwort schon zur bitteren Erfahrung. Nicht selten endet der Streit am Maschendrahtzaun vor dem Richter. Um das zu verhindern, gibt es ehrenamtliche Schiedspersonen, die bei Nachbarschaftsstreitigkeiten vermitteln sollen. Dietmar Zacher ist in dieser Funktion in Spandau für Kladow, Gatow, Wilhelmstadt und Klosterfelde zuständig.

Kein Richter

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Dietmar Zacher

„Ich versuche zu schlichten und nicht zu richten“, sagt Zacher. Im letzten Jahr hatte er nur acht Fälle zu bearbeiten. Viele Menschen wissen gar nicht, dass es die Möglichkeit, eine Schiedsperson zu bemühen, überhaupt gibt. Eigentlich ist Dietmar Zacher beim Finanzamt beschäftigt, daher kommt auch seine Affinität zu Gesetzen. Neben seinem Job kämpft er in seiner Freizeit für den Nachbarschaftsfrieden. Jeder kann seine Dienste in Anspruch nehmen. „Jemand kommt mit einem Problem zu mir und stellt einen Antrag zur Schlichtung. Ich nehme dann 50 Euro Vorschuss. 30 Euro plus Auslagen für Porto, Urkunden und anderes. In 80 bis 90 Prozent der Fälle einigen sich die Streithähne und teilen sich dann hinterher meist die Kosten“, erklärt der Schlichter.

Vor dem Schiedsamt werden Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Motto „vertragen statt klagen“ herbeigeführt. Folgende Streitigkeiten können geklärt werden: Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, vermögensrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld, Verstöße gegen die Hausordnung. Ausgenommen sind erbrechtliche Angelegenheiten, Unterhaltsstreitigkeiten, Ehe- und Betreuungsfälle und Bürgschaften. Rund 14 Tage nach der Antragstellung lädt Dietmar Zacher die Personen per Zustellungsurkunde zu sich und bespricht zu dritt den Fall. „Das dauert zwischen 30 Minuten und zwei Stunden. Jeder sollte Zugeständnisse machen und ein Stück zurücktreten, ich versuche immer, den goldenen Mittelweg einzuschlagen. Das Ergebnis wird protokolliert und ist vollstreckbar. Der Schiedsspruch ist für beide Parteien verbindlich“, sagt Zacher. Er ist über sein Büro im Stadtteilladen Wilhelmstadt in der Adamstraße 39 zu erreichen. Sprechzeiten: montags zwischen 16 und 18 Uhr.

Untadeliger Lebenslauf

Wer zwischen 30 und 70 Jahren alt ist, einen festen Wohnsitz im Bezirk hat, einen untadeligen Lebenslauf und geordnete Vermögensverhältnisse vorweisen kann, kann sich als Schiedsperson bewerben. Die Auswahl für eine fünfjährige Amtszeit trifft die Bezirksverordnetenversammlung.

Anke Walter / Bild: privat