
Das Bezirksamt prüft eine Treuhänder-Lösung für die leerstehende Immobilie.
Seit Jahren gammelt das “Geisterhaus” an der Ecke Gardeschützenweg/Hindenburgdamm in Lichterfelde vor sich hin. Nun prüft der Bezirk die Möglichkeit, für den leerstehenden Altbau einen Treuhänder einzusetzen, der es wieder zu Wohnzwecken herrichtet und vermietet.
Neues Verfahren
Dabei handelt es sich um ein neuartiges Verfahren der Verwaltungsvollstreckung, das in Berlin erst im April letzten Jahres im Zweckentfremdungsverbotsgesetzes eingeführt wurde und deutschlandweit erst einmal in Hamburg in einem einfacheren Fall durchgeführt wurde. „Das Bezirksamt plant keine Enteignung des Eigentümers“, betonte Bezirksstadtrat Michael Karnetzki (SPD) nach entsprechenden Medienberichten.
Die Einsetzung eines Treuhänders ist erst möglich, wenn alle milderen Mittel nicht zum Erfolg geführt haben, den Eigentümer dazu zu bringen, seine Wohnungen wieder zu Wohnzwecken herzustellen. Bisher verhängte Zwangsgelder hätten den Vermieter nicht überzeugt, selbst zu handeln. Er habe gegen das erste Zwangsgeld geklagt. Nach Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sei dies nun rechtskräftig.
Bezahlbarer Wohnraum
SPD und Linke begrüßten den Schritt des Stadtrates. „Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum in Steglitz-Zehlendorf“, so SPD-Kreischef Ruppert Stüwe. „Daher ist es gut, dass Karnetzki es nicht einfach hinnimmt, dass Wohnraum verfällt. Jetzt dürfen die anderen Teile des Bezirksamtes nicht bremsen.“
Die Abgeordnete Franziska Brychcy (Die Linke): „Sollte der Eigentümer die durch den jahrzehntelangen Leerstand entstandenen beträchtlichen Sanierungskosten nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, dass das Gebäude über ein Vorkaufsrecht zum Verkehrswert abzüglich der Sanierungskosten in den Immobilienbestand des Landes Berlin aufgenommen wird. Dies könnte ein glückliches Ende dieses langjährigen Leerstands-Skandals sein.“
Datum: 14. Juni 2019. Text: Redaktion. Bild: imago images/Schöning