Ratgeber: So verhält man sich nach einem Verkehrsunfall richtig.
Wer mit einem Autounfall konfrontiert wird, ist oftmals geschockt oder zumindest aufgeregt. Nun heißt es, kühlen Kopf bewahren und richtig handeln. „Oberstes Gebot ist, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen darf“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Bei jedem Unfall mit Verletzten ist der Rettungsdienst (Rufnummer 112) zu verständigen. „Zum Schutz aller sollte die Unfallstelle ordnungsgemäß abgesichert werden“, erklärt Johannssen. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen. Zur Hilfeleistung gehöre auch, einen Notruf abzusetzen: Angaben zu beteiligten Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen. Auch wenn es nur um eine kleine Beule geht: Wer sich vom Unfallort unerlaubt entfernt, macht sich strafbar. Doch was tun, wenn etwa ein parkendes Auto angefahren wurde? Zunächst besteht eine sogenannte Wartepflicht. Abhängig von äußeren Umständen sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort bleiben. Komme niemand, dürfe er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet habe. Am besten mit Angabe von Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe sowie Standort des beschädigten Fahrzeugs.
djd / Bild: djd/Itzehoer Versicherungen/MEV Verlag GmbH