Immobilien: Landgericht fällt Urteil.

Im Streit um das Vorkaufsrecht für die drei Häuser an der Großgörschenstraße 25/26/27 und das Haus an der Katzlerstraße 10/11 hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine derbe Klatsche einstecken müssen. Am vergangenen Mittwoch fiel vorm Landgericht das Urteil. Der Klage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), dem Bezirk das Vorkaufsrecht zu verweigern, wurde stattgegeben. Lisa Paus, steuerpolitische Sprecherin der Grünen, erklärt: „Ich hoffe sehr, dass das Land Berlin in die nächste Instanz geht.“

Es wäre ein herber Rückschlag für die Stadtentwicklung, wenn das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten geschwächt würde. Das Vorkaufsrecht sei ein wichtiges Instrument, um Mieter vor Verdrängung und Immobilienspekulation zu schützen und die soziale Mischung zu erhalten. Die Erfolgsgeschichten in Sachen Dragoner Areal und Neues Kreuzberger Zentrum würden zeigen, dass sich „Einsatz und Beharrlichkeit am Ende auszahlen“, so Paus. „So hoffentlich auch vor Gericht in Sachen Katzler- und Großgörschenstraße.“

(red)