H5N8: Bezirksamt verfügt Geflügel-Aufstallung.

Auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung erließ das Bezirksamt jetzt unter anderem folgende Allgemeinverfügung: Alle Tierhalter, die Geflügel in den Ortsteilen Marienfelde, Mariendorf sowie in einem Abstand von bis zu 1.000 Meter Entfernung zum Uferbereich des Teltowkanals zwischen Wilhelm-Borgmann-Brücke und Mariendorfer Hafensteg halten, haben das Geflügel aufzustallen. Die Anlagen müssen dabei gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Alle Geflügelhalter im Bezirk, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, müssen das unverzüglich beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht anzeigen. Der Erreger H5N8 bedroht Hausgeflügelbestände sowie Vögel in Zoologischen Einrichtungen, ist jedoch nach jetzigem Stand bisher noch nicht auf den Menschen übertragen worden.

red