Trotz massiver Proteste geht der Feldversuch zur „intelligenten Gesichtserkennung“ im Bahnhof Südkreuz weiter.
Zeige mir dein Gesicht und ich sage dir, wer du bist: Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist längst allgegenwärtige Normalität. Wir hasten vorbei an den Kameras über uns – auf Bahnhöfen, in Tiefgaragen, Banken, in Kaufhäusern, an Tankstellen, nehmen sie kaum noch wahr. Achselzuckend akzeptieren wir sie als notwendiges Übel in einer Welt, in der Kriminalität und Terror Wachstumspotenzial haben. Auch haben wir es in jüngster Zeit mehrfach erlebt, dass ein Videobeweis im Falle eines Falles den Täter überführen kann.
Voll im Visier
Doch was seit dem 1. August am Bahnhof Südkreuz ausprobiert wird, geht über das Tolerierte hinaus: In einem sechsmonatigen Feldversuch werden die Gesichter von 300 Probanden biometrisch erfasst und mit ihren vorliegenden Fotos in einer Datenbank abgeglichen. Die Testpersonen tragen Transponder bei sich, die ihre Anwesenheit registrieren, sobald sie die speziell gekennzeichneten, kameraüberwachten Zonen des Bahnhofs passieren. Drei Kameras – von insgesamt 77 im Bahnhof stationierten – nehmen die Türen zum Hildegard-Knef-Platz und eine Rolltreppe in der Westhalle ins Visier.
Ziel des Pilotprojekts von Bundesinnenministerium, Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Deutscher Bahn ist die Etablierung einer „intelligenten Videoüberwachung“, deren Software in der Lage ist, gesuchte Täter und Verdächtige über die biometrische Gesichtserkennung aus der großen Masse automatisch herauszufiltern. Bundesinnenminister de Maizière (CDU) will ihren Einsatz „flächendeckend“, wie er unlängst bei einem Vor-Ort-Besuch die Überwachung verteidigte. Wenn die Technik funktioniere, sei es „dringend geboten, sie auch einzusetzen.“
Kritik von vielen Seiten
Das Problem: Die Kameras scannen nicht nur die Gesichter der freiwilligen Testpersonen, sondern von allen Pendlern, die den mit der speziellen Software überwachten Bereich durcheilen. Dürfen die das überhaupt? Ist das nicht ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz? Kritik gegen das „Projekt Gesichtserkennung“ kommt von vielen Seiten. Nicht nur die Datenschutzbeauftragte des Bundes, de Maizières Parteikollegin Andrea Voßhoff, ist skeptisch und fordert, den Test sofort zu unterbrechen.
Die Teilnehmer seien unzureichend informiert worden, die Rechtsgrundlage fehle, moniert sie. Doch der Minister schmettert solche Bedenken unbeirrt ab. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionssprecher der Grünen im Bundestag, fordert den sofortigen Abbruch des Experiments. Videoüberwachung an gefährdeten Orten mache Sinn und trage durchaus zur Strafaufklärung bei, meint er: „Doch die biometrische Erfassung trägt totalitäre Züge, weil sie die Freiheit und Unbefangenheit jedes einzelnen Bürgers bedroht.“
Spion in der Hosentasche
Technisch detaillierter die Kritik des Bürgervereins Digitalcourage: Die Transponder sammelten persönliche Daten, die weit über das für den Versuch Benötigte hinaus gingen; etwa Temperatur und Bewegungsabläufe außerhalb des Testbereichs. Zudem habe jeder Außenstehende über eine frei verfügbare, kostenlose App Zugriff auf die Transponder-Daten. Solchem „Spion in der Hosentasche“ hätten die Testpersonen nicht zugestimmt, sagt eine Sprecherin. Der Innenminister beschwichtigt: Teile, die zusätzliche Informationen liefern könnten, seien deaktiviert. Im Transponder würde nichts gespeichert, eine Nachverfolgung von außen unmöglich. Also alles rechtens! Wirklich? Die Proteste halten an – doch vorerst wird am Südkreuz weiter gescannt.
Jürgen Zweigert, Bild: Bild: imago/Jürgen Heinrich, imago/Arnulf Hettrich