Titelthema Bezirklicher Sonderausschuss befasst sich auch mit der Rolle des AfD-Stadtrates
Die Insel im Schmöckwitzer Hafen gibt es seit diesem Sommer nicht mehr. Sie wurde einfach weggebaggert – wahrscheinlich im Auftrag des Eigentümers des Yacht-Hafens, der sich die Anlage praktikabler gestalten wollte.
Eine mehr als unglückliche Figur machten im Zuge dieser Affäre auch Mitglieder des Bezirksamtes. Unklare Einschätzungen im Vorfeld des Skandals, aber auch für Verwirrung stiftende Aufklärungsarbeit aus der Bezirksamtsabteilung Umwelt sorgten nun für die Konstitution eines eigenen Ausschusses zu diesem Thema.
Unter dem Arbeitstitel „Zeitweiliger Ausschuss Rotsch-Hafen“ wurde Anfang November ein Ausschuss unter Einbeziehung aller Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung gegründet.
Stadtrat im Fokus
Paul Bahlmann von der SPD-Fraktion wurde zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. „Die Aufgabe, die vor uns liegt, wird eine Herausforderung. Unser Auftrag ist es, die Vorgänge im Rotsch-Hafen aufzuklären, welche Verantwortung beim Bezirksamt liegt. Da kommt einige Arbeit auf uns zu“, so Bahlmann. SPD-Kollegin Romana Seth, die Sprecherin der Fraktion im neuen Ausschuss, richtete in ihrem Statement den Blick auf den zuständigen Stadtrat und konkretisierte die Aufgaben: „Der zuständige Stadtrat Geschanowski (AfD) hat durch seine Auftritte, Aussagen und Pressekonferenzen für viel Verwirrung gesorgt. Da werden wir jetzt hoffentlich Licht ins Dunkel bringen. Bei uns bleibt der Eindruck, dass hier seit Monaten vom Amtsversagen abgelenkt werden soll.“
Der Ausschuss wird einmal monatlich tagen und soll bis spätestens Mitte 2019 seine Ergebnisse vorlegen. Im Mai 2018 waren beim Umweltamt Hinweise auf Arbeiten im Hafen eingegangen. Erst im August stellte sich durch Presseberichte heraus, dass diesen Hinweisen nicht nachgegangen wurde. Die Abbaggerung der Insel im Rotsch-Hafen konnte somit nicht verhindert werden.
Juristisches Verfahren
Strafrechtlich gerät die Köpenicker Inselaffäre nun auch in den Fokus der Ermittlungen gegen die ausführenden Täter. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ermittelt das Landeskriminalamt, ob die Entfernung der Insel aus dem Gewässer einen Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch erfüllt“, heißt es in einem Statement der Senatsverwaltung für Umwelt. Die Ermittlungen erfolgen nun auf Grundlage einer Anzeige durch den Senat, die als Tatbestände nun „Straftaten gegen die Umwelt“ führe. Von dem dann zu erwartenden Ermittlungsergebnis würden auch die weiteren Verfahrensschritte abhängen.
Straftat oder Ordnungswidrigkeit
„Sollte sich der Verdacht auf Vorliegen einer Straftat nicht bestätigen, werden entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden“, so ein Senatssprecher. Mutmaßliche Details hierzu könnten zum jetzigen Verfahrenszeitpunkt jedoch noch nicht bekannt gegeben werden. Die Senatsverwaltung befindet sich laut eigener Aussage weiterhin im Dialog mit dem Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks.
Datum 7.11.2018, Text und Bild Stefan Bartylla