„Autoleichen“: Irgendwann kommt das Ordnungsamt und verteilt gelbe oder rote Punkte.

Wochenlang stand der Kleinwagen mit eingeschlagenen Scheiben und ohne Kennzeichen im Tegeler Forst am Rande der Heiligenseestraße mitten im Wasserschutzgebiet. Eine erste Anzeige hatte es Mitte September gegeben. „Wir haben den Halter schnell ermitteln können. Laut Gesetzlage hatten wir danach Fristen für dessen Reaktion zu wahren“, sagt Steffen Krefft, Leiter des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben.

„Der eingetragene Halter teilte uns mit, dass er das Auto verkauft habe. In der Konsequenz mussten wir auch den neuen Besitzer noch einmal anschreiben und dessen Reaktion abwarten. Da Polizei und Feuerwehr vor Ort keine besondere Gefährdung festgestellt hatten, konnten wir gar nicht früher handeln“, so Krefft. Als dann das Auto einige Wochen später umgedreht auf dem Dach im Tegeler Forst lag, wurde man dann doch tätig und stufte den Kleinwagen als sogenannten Sofortabfall und der Wagen konnte abtransportiert werden.

Ohne Kennzeichen

Berlinweit werden 3.000 bis 3.500 Aufträge für Fahrzeugbeseitigungen in jedem Jahr beim Ordnungsamt angezeigt. Die Zahl sei in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben, bestätigt der Amtsleiter, dessen 30-köpfiges Team immer dann tätig wird, wenn Fahrzeuge ohne gültige Kennzeichen im öffentlichen Raum parken. Meist ist das der Fall, wenn die Polizei die Nummernschilder entstempelt und den gelben Punkt an der Windschutzscheibe angebracht haben, weil die Haftpflichtversicherung oder der TÜV abgelaufen ist oder Steuern nicht bezahlt wurden.

Die Kosten

Die Beseitigung durch den beauftragten Abschlepper kostet dann rund 100 Euro. Hinzu kommen Gebühren von 55 Euro und für jeden Tag, an dem ein solches Auto auf dem Amtshof geparkt steht, werden Kosten in Höhe von durchschnittlich 1,79 Euro fällig. Da alle Fahrzeuge, die noch versteigert werden können, mindestens 90 Tage hier verwahrt werden, kommen insgesamt Kosten von 350 bis 400 Euro ganz schnell zusammen. „Mit Stand November haben wir rund 530.000 Euro an Bußgeldern eingenommen“, bestätigt der Amtsleiter, der versichert, dass nahezu jeder Halter oder Besitzer eines Autos ermittelt werden kann. „Ob wir dann die Kosten bei den Leuten zurückholen können, ist eine andere Geschichte“, erläutert er.

Teurer Abfall

Ein noch höheres Bußgeld wartet auf Halter von Autos, die nicht versteigert werden können, weil sie nur noch als Abfallwert gelten. Die illegale Entsorgung solcher „Abfallfahrzeuge“ wird von den Gerichten meist mit 2.500 bis 3.000 Euro geahndet. Etwas billiger kommen Halter weg, deren Fahrzeuge aufgrund des Restwertes noch in die Versteigerung gehen können. 400 Euro Bußgeld plus 350 Euro Kosten warten auf die (Ex)-Halter. Gegengerechnet werden dann jeweils die Summen, die die Fahrzeuge auf der Versteigerung erzielen.

Stefan Bartylla, Bild: Iimago / Jürgen Ritter