Berliner Hochschulen unterrichten ab dem kommenden Wintersemester 2021/22 wieder in Präsenz.
Berliner Universitäten unterrichten wieder in Präsenz. Das geht aus einem Eckpunktepapier der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung und der Berliner Hochschulen hervor. Drei Semester lang haben Studenten größtenteils im Online-Modus verbracht, ihre Kommilitonen nicht gesehen, keine realen Lerngruppen gehabt. Nun bereiten die Berliner Hochschulen ein Wintersemester mit Lehre und Studium vor, das zum überwiegenden Teil wieder in den Hörsälen stattfinden soll. Dabei soll der Infektionsschutz mit etablierten Hygienemaßnahmen und Tests, einer möglichst hohen Impfquote sowie einer angemessenen Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden.
Nur geimpft, genesen oder getestet
Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann die Angebote der Hochschulen vor Ort wahrnehmen und Zugang zu ihren Services erhalten. Analog zu anderen Bildungseinrichtungen wird unter strikter Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen die Aufhebung des Mindestabstands von 1,50 Metern angestrebt, Damir werden die Raumbedarfe für Lehre und Studium in Präsenz sichergestellt. Das Wintersemester beginnt für die Fachhochschulen am 1. Oktober 2021 und für die Universitäten und Kunsthochschulen am 18. Oktober 2021. Die privaten Hochschulen starten teilweise bereits früher in das Wintersemester.
Etablierte Konzepte
Bereits seit Mitte Juni 2021 sieht die Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin keine grundsätzliche Einschränkung der Präsenzlehre vor. Angesichts niedriger Inzidenzen, breit verfügbarer Testmöglichkeiten und zusätzlicher Impfangebote an Hochschulmitglieder konnten die Hochschulen bereits im Sommersemester erste Öffnungsschritte umsetzen. Mit etablierten Hygiene- und Testkonzepten sowie mit zusätzlichen Schwerpunktimpfungen für Studenten an Hochschulen und in den Studentenwohnheimen wurden die Grundlagen gelegt, damit Berliner Hochschulen im Wintersemester wieder in Präsenz unterrichten können. Nach wie vor können unterstützend zum gewohnten Präsenzangebot auch digitale Lehrangebote erforderlich sein.
Grundsätze vereinbart
Folgende Grundsätze sind für den Betrieb der Berliner Hochschulen im Wintersemester 2021/2022 vereinbart:
- Lehrveranstaltungen und Prüfungen können in Präsenz unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln stattfinden. Je nach Lage vor Ort können die Hochschulen die Anzahl der Teilnehmer begrenzen.
- Hochschulbibliotheken dürfen Leihbetrieb anbieten sowie Arbeitsplätze und PC-Pools öffnen.
- Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann die Angebote der Hochschulen wahrnehmen und Zugang zu den Services erhalten. Der Nachweis über ein negatives Testergebnis darf nicht älter sein als 48 Stunden.
- Analog zu anderen Bildungsbereichen soll von der allgemeinen Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern im Lehr- und Forschungsbetrieb an den Hochschulen abgesehen werden können, soweit es das aktuelle Infektionsgeschehen zulässt. Eine entsprechende Regelung ist für die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vorgesehen.
- In Hochschulgebäuden gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Die Sicherstellung einer angemessenen COVID19-Pandemieprävention und Krisenbegleitung wird durch ein verantwortliches und abgestimmtes Handeln der jeweiligen Hochschule sichergestellt.
- Für Präsenzveranstaltungen stellen die Hochschulen eine zur Kontaktverfolgung angemessene Anwesenheitsdokumentation sicher. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird ergänzend empfohlen.
- Spezifische Vorgaben für die Künste und den Sport gelten entsprechend der jeweiligen aktuellen Regelungen der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
- Die Regelungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten unabhängig von den im Eckpunktepapier formulierten Grundsätzen.
- Die vereinbarten Eckpunkte sind in einem gemeinsamen Papier der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Berliner Hochschulen festgehalten und online zugänglich:
Anfang September werden die Hochschulen und die Senatskanzlei bewerten, ob vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens Anpassungsbedarf besteht.
Datum: 30. Juli 2021, Text: red, Bild: IMAGO / serienlicht