Gemeinnütziges Obdachlosen-Projekt ist gefährdet/Bezirk will 4.000 Euro Miete.
Vor zwei Wochen berichtete das Abendblatt über das neue Wohn- und Beratungshaus für Frauen, das die Koepjohann’sche Stiftung gemeinsam mit dem Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte an der Tieckstraße 17 geschaffen hat. Hier finden bis zu 50 wohnungslose und von Obdachlosigkeit bedrohte Frauen mit und ohne Kinder künftig Beratungs- und Betreuungsangebote sowie temporäre Unterkünfte. Noch im Frühjahr soll das Haus seine Türen öffnen. Nun kam heraus, dass die Betreiber eine Miete von rund 4.000 Euro pro Monat an den Bezirk zahlen sollen. Kurioser Grund: Das gemeinnützige Projekt entziehe Wohnraum und falle demnach unter das Zweckentfremdungsverbot.
Für viele unverständlich. „Die Unterbringung von obdachlosen Frauen und Kindern als Zweckentfremdung zu bezeichnen, ist zynisch“, sagt der Bezirksvorsitzende der Jungen Liberalen, Maximilian Reiter. „Hilfsangebote wie das in der Tieckstraße werden dringend benötigt. Gerade deshalb sollte der Bezirk den Erhalt und die Einrichtung solcher sozialen Projekte fördern. Stattdessen wird die Chance, obdachlosen Frauen eine Perspektive für die Zukunft zu bieten, hier leichtfertig aufs Spiel gesetzt.“ An dem Beispiel werde auch die Disfunktionalität des Zweckentfremdungsgesetzes deutlich, so Reiter weiter. Am härtesten treffe es dabei die Schwächsten. Kritik an der Umsetzung des Gesetzes hagelt es auch von der Hausinitiative „Wohnen in der Torstraße“, die nach wie vor den Leerstand vieler Wohnungen in der Torstraße 225/227 bemängelt.
Datum: 13. März 2019, Text: Katja Reichgardt, Bild: Janka Haverbeck