Die Bundesregierung will das Personenbeförderungsgesetz ändern. Online-Fahrdienste sollen profitieren. SPD, Grüne und Linke kritisieren die Lockerungen von Vorschriften für Uber und andere Anbieter.
Online-Fahrdienstleister bieten deutlich günstigere Preise als herkömmliche Taxis. Gerade deshalb sind Uber und Co. klassischen Taxiunternehmen ein Dorn im Auge.
Zusätzlich befeuert wird das Thema durch die Bundes- und Landespolitik. Demnächst soll das novellierte Personenbeförderungsgesetz den Bundestag passieren. Mit dem Gesetz will die schwarz-rote Bundesregierung neue Regeln für den Taxi- und Mietwagenverkehr festlegen. Das geänderte Gesetz sieht Lockerungen für private Fahrdienstleister vor. Sogenannte Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen, sollen dauerhaft erlaubt werden. Bislang wurden Pooling-Dienste sehr aufwendig und auch nur vorläufig genehmigt. Für Fahrdienste wie den Berlkönig soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Die rot-rot-grüne Senatskoalition fordert Nachbesserungen an dem Gesetz, das auch vom Bundesrat abgesegnet werden muss. Erleichterungen für Online-Fahrdienste stoßen auf Kritik. „Dem Verdrängungswettbewerb durch Plattformanbieter wie Uber zulasten des Taxigewerbes, das als Teil des ÖPNV eine Tarif- und Beförderungspflicht erfüllt, muss Einhalt geboten werden“, teilen SPD, Grüne und Linke in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Weniger Verkehr
Gleichwohl verfolge auch Rot-Rot-Grün das Ziel, das Personenbeförderungsgesetz wegen der Entwicklungen im Bereich des sogenannten Gelegenheitsverkehrs zu überarbeiten. „Weniger Verkehr, Verbraucherschutz und die Einhaltung von Sozialstandards liegen im öffentlichen Interesse.“ Hinzu komme, dass die Kommunen Rechtssicherheit brauchen bei der Einführung von flexiblen Bedarfsverkehren wie Ridepooling, die Angebote im Linienverkehr des ÖPNV ergänzen sollen, um den Umstieg vom Auto attraktiver zu machen.
Einen entsprechenden Antrag brachte die Koalition im Abgeordnetenhaus ein. Darin ist unter anderem eine Pflicht der Taxi-, Mietwagen- und Poolingunternehmen zur erforderlichen Datenübermittlung an die zuständigen Aufsichtsbehörden vorgesehen. Ein weiterer Punkt: Betreiber digitaler Vermittlungsplattformen sollen genehmigungspflichtig sowie gegenüber den Kommunen für die Einhaltung der Standards und kommunalen Regeln verantwortlich sein und müssen diese nachprüfbar belegen.
Verzerrter Wettbewerb
Die Wettbewerbsvorteile der Plattformen seien der Preis und die Nichteinhaltung von Regularien, heißt es zur Begründung des Antrags. „Zudem führen die Rahmenbedingungen der Regularien zu massiven Wettbewerbsverzerrungen, da im Gegensatz zum Mietwagengewerbe sämtliche Bedingungen im Taxigewerbe noch immer einer Genehmigung bedürfen.“
„Die schleichende Zerstörung des Taxigewerbes durch im rechtlichen Graubereich agierende Mietwagenvermittler muss endlich beendet werden“, fordert Harald Moritz von der Grünen-Fraktion. „Wir brauchen faire Rahmenbedingungen für Taxis und Mietwagen. Wir wollen digitale Vermittlungsplattformen für sozialverträgliche Arbeitsverhältnisse der durch sie vermittelten Fahrer verantwortlich machen.“
Datum: 4. März 2021, Text: Nils Michaelis, Bild: imago images/Stefan Zeitz