Seit 1995 gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung. Eine Chronik der Änderungen in den vergangenen Jahren.
Seit 1995 gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung, sie bietet finanzielle Leistungen für Menschen, die zum Pflegefall werden und sich nicht mehr komplett selbst versorgen können. Die Pflegeversicherung wurde immer wieder reformiert. Hier die wichtigsten Änderungen – und warum private Vorsorge weiterhin bedeutsam bleibt:
2008: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. Die ambulanten Sachleistungsbeträge sowie das sogenannte Pflegegeld wurden seitdem schrittweise erhöht.
2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz. Hauptziel war die Leistungsverbesserung für an Demenz erkrankte Menschen. Zudem fördert der Staat seitdem den Abschluss bestimmter privater Pflegezusatzversicherungen mit einer jährlichen Zulage von 60 Euro.
2015: Erstes Pflegestärkungsgesetz. Zum 1. Januar 2015 wurden die finanziellen Leistungen in allen Pflegestufen angehoben.
2017: Zweites Pflegestärkungsgesetz. Zum 1. Januar 2017 wurden die bis dahin gültigen drei Pflegestufen sowie die Leistungen bei Demenz und in Härtefällen in fünf Pflegegraden zusammengefasst, sie werden auf Basis eines Punktesystems ermittelt.
2022: Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil bei stationärer Pflege, höhere Sachleistungsbeiträge für ambulante Pflege, mehr Leistungen in der Kurzzeitpflege.
Letzte große Reform
Die letzte große Reform trat Anfang 2022 in Kraft. Seitdem zahlt die Pflegeversicherung für Patienten in stationärer Pflege einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil. Dieser Zuschuss steigt jährlich an, von fünf Prozent im ersten Jahr bis 70 Prozent ab dem vierten Jahr. In der ambulanten Pflege wurden die Sachleistungsbeiträge um fünf Prozent erhöht, in der Kurzzeitpflege um zehn Prozent.
„Pflegelücke“ wird dennoch größer
Trotz aller Reformen steigt vor allem bei stationärer Pflege die „Pflegelücke“ Jahr für Jahr an: Inzwischen beträgt der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeheimkosten nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) bundesweit im ersten Jahr über 2.200 Euro im Monat. Mit einer privaten Pflegevorsorge kann man sich und seine Angehörigen vor großen finanziellen Belastungen im Pflegefall schützen. Dabei gilt generell: Je früher sie abgeschlossen wird, desto günstiger bleibt der Beitrag für den Rest des Lebens.
In Berlin werden Vorausberechnungen zufolge im Jahr 2023 über 20 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. Diese demografische Entwicklung wird die Pflegesituation massiv beeinflussen. Der Anteil der Pflegegeldbeziehenden wird weiter steigen. Und die Pflegelücke wird immer größer werden. Schon jetzt ist es nicht mehr ausreichend, sich auf den sozialversicherungspflichtigen Job mit Sozialversicherungsausweis zu verlassen.
Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten die Pflegelücke privat zu schließen und sich für den Pflegefall abzusichern. Unterschieden werden bei der Pflegezusatzversicherung grundsätzlich die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflege-Rentenversicherung. Dabei sind die genauen Kosten neben dem Alter des Versicherten abhängig von den gewünschten Leistungen und gegebenenfalls von bestimmten Vorerkrankungen.
Flexibelste Lösung
Die Pflegetagegeldversicherung gilt als die flexibelste Lösung. Der Versicherte erhält bei eintretender Pflegebedürftigkeit einen festgesetzten Betrag pro Tag, über den er relativ frei verfügen darf. Das Geld kann beispielsweise für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, zur Entlohnung pflegender Angehöriger oder für Essenslieferungen genutzt werden.
Im Rahmen einer Pflegekostenversicherung können die Beträge aus dem Leistungskatalog abgesichert werden, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind. Bei der Pflege-Rentenversicherung wird monatlich ein fester Betrag gezahlt, der nach der Pflegestufe gestaffelt wird. Im Detail können sich Leistungsumfang und Konditionen von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.
Die Pflegezusatzversicherung „PflegetagegeldBest“ der Allianz etwa bietet maßgeschneiderte Lösungen, die sich bei wichtigen Ereignissen ohne weitere Gesundheitsprüfung nachträglich anpassen lassen. Die Versicherten erhalten im Pflegefall ein Pflegetagegeld. Die Höhe hängt vom gewählten Tagessatz ab, dem jeweiligen Pflegegrad und davon, ob man ambulant oder stationär gepflegt wird.
Quelle: djd