Alt werden kann jeder – insofern ist Pflege ein Thema, das früher oder eben eher später praktisch Jeden betreffen kann. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden ist hoch – das wissen die Deutschen; eigentlich, glaubt man zahlreichen Umfragen – mit einer privaten Pflegeversicherung vorgesorgt haben jedoch bislang nur wenige. Doch die Nachfrage nach privaten Zusatzpolicen zieht stetig an.

Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko

Private Vorsorge ist in jedem Fall sinnvoll – die gesetzliche Pflegeversicherung ist vom Gesetzgeber bewusst nur als Teilabsicherung konzipiert worden – das war gestern so und wird nach den Wünschen der Politik auch in Zukunft so bleiben – der Staat setzt also auf Eigenverantwortung.

Wer nicht mit vielen Millionen auf dem Bankkonto gesegnet ist, sollte also darüber nachdenken, eine private Pflegetagegeldversicherung abzuschließen. Doch worauf sollte man Wert legen? Welches der vielen Angebote ist das beste? Und ist eine zusätzliche Pflegeversicherung überhaupt sinnvoll?

Wählen Sie eine große & finanzstarke Versicherungsgesellschaft

Eine private Pflegeversicherung ist vergleichbar mit einer Kapitalanlage und sollte sehr langfristig betrachtet werden. Schließlich rechnet man üblicherweise nicht unbedingt damit, schon im Alter von 50 oder 60 Jahren pflegebedürftig zu werden, sondern hoffentlich erst deutlich später. Aus diesem Grund, sollten Sie nicht nur das momentane Preis-Leistungsverhältnis verschiedener Angebote vergleichen, sondern auch die Kapitalkraft und Verlässlichkeit der dahinterstehenden Versicherung hinterfragen – Beiträge können im Laufe der Zeit aufgrund einer Anpassungsklausel in den Vertragsbedingungen erhöht werden. Wählen Sie aus diesem Grund lieber einen großen Versicherer, der seine Produkte mit viel Erfahrung solide kalkuliert hat, als einen kleinen „Newcomer“-Laden, der mit Kampfpreisen an den Markt geht, um möglichst viel Neugeschäft einzusammeln.

Beispiele für große verlässliche Versicherungsgesellschaften sind z.B. die Allianz, DKV, Versicherungskammer Bayern oder AXA, aber es gibt natürlich auch viele andere Anbieter.

Hohe Leistungen bei stationärer Pflege auch schon in Pflegestufe I

Einige Anbieter offerieren sehr günstige Tarife mit sehr hohen Leistungen in Pflegestufe III. Die Leistungen in den niedrigeren Pflegestufen sind oftmals abgestuft, so dass abhängig vom gewählten Gesamttagessatz in den niedrigen Leistungsstufen deutlich geringere €-Beträge herauskommen wie bei Pflegestufe III. Von solchen Angeboten ist tendenziell eher abzuraten.

Studiert man nämlich die öffentlich zugängigen Statistiken zum Thema Pflege, erkennt man schnell, dass solche Tarife am Praxis-Bedarf vorbeigehen – in Pflegestufe III sind gerade mal ca. 10% aller Pflegebedürftigen eingestuft – über die Hälfte aller Pflegebedürftigen sind jedoch in Pflegestufe I – davon auch sehr viele in stationären Pflegeheimen. Insofern sollten Sie darauf achten, dass die abgeschlossene Versicherung insbesondere bei stationärer Pflege auch eine hohe Leistung in Pflegestufe I und II bietet, nicht erst ab Stufe III.

Achten Sie auf eine gute Dynamisierungs-Klausel

Ein weiterer Punkt, den die meisten Menschen beim Vergleich der verschiedenen Policen oft vernachlässigen ist die Dynamisierungs-Klausel. Dynamisierung bedeutet, dass Ihnen der Versicherer in regelmäßigen Zeitabständen (z.B. alle 3 Jahre) „optional“ anbietet, die versicherte Leistung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Das ist sehr wichtig, denn wie schon erwähnt, ist eine Pflegezusatzversicherung eine sehr langfristige Angelegenheit – durch Inflation wird die versicherte Leistung voraussichtlich in den kommenden 10, 20 oder 30 Jahren an Wert verlieren. Um diesen programmierten Wertverlust auszugleichen, ist eine Dynamisierung nötig.

Achten Sie darauf, dass die Dynamisierung möglichst flexibel ist – sie sollte optimalerweise nicht auf ein bestimmtes Höchstalter begrenzt sein und auch im Leistungsbezug noch voll oder zumindest teilweise greifen. Optimal ist eine Dynamisierung, die nicht schon nach dem zweiten Widerspruch erlischt, sondern wo Sie flexibel entscheiden können, wann Sie die Stufe mitmachen und wann nicht – bei den meisten Anbietern wird die Dynamisierung eingestellt, wenn Sie zwei mal direkt hintereinander widersprechen – das ist leider gang und gebe, aber nicht optimal – es gibt auch Tarife, die das flexibler handhaben, beispielsweise die DKV im Tarif PTG oder die Versicherungskammer Bayern mit dem Produkt Pflege-Premium-Plus.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall – ein Streitthema

Viele Interessenten legen bei der Tarifauswahl Wert darauf, eine Versicherung mit „Beitragsbefreiung“ im Leistungsfall abzuschließen. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt, wo Pflegebedürftigkeit vorliegt und Leistungen bezogen werden, keine monatlichen Beiträge mehr zu bezahlen sind.

Klingt gut, und ist natürlich auch gut für denjenigen, der Leistungen beziehen muss, weil er dann die volle Leistung ausbezahlt bekommt.

Es gibt aber auch kritische Stimmen, wie z.B. die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. – diese veröffentlichten im Jahr 2015 ein kritisches Papier, woraus hervorgeht, dass eine Beitragsbefreiung für die noch nicht im Leistungsbezug befindlichen Versicherungsnehmer zu sehr starken Beitragsanpassungen führten könnte.

Die Argumente sind schwer von der Hand zu weisen – aus diesem Grund halten einige Versicherer daran fest, ihre Tarife lieber ohne Beitragsbefreiung zu kalkulieren, oder eine Beitragsbefreiung erst ab Pflegestufe II oder III einzubauen und nicht schon ab Pflegestufe 0 oder I.

Ob man nun lieber die Variante sicherer Leistungshöhe wählt und einen Tarif mit Beitragsbefreiung wählt, oder ob man eher auf Beitragsstabilität setzt, das muss natürlich jeder selbst entscheiden.

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