Steuern 2000
ILLUSTRATION - Altersvorsorge oder Umzugskosten: So manche Ausgabe wird steuerlich begünstigt. Foto: Christin Klose/dpa-mag - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit dem genannten Text - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Für Arbeitnehmer ändert sich in diesem Jahr einiges.

Pünktlich zum Beginn des neuen Jahres verändern sich einige Regelungen im Bereich Steuern. So können Arbeitnehmer etwa eine höhere Verpflegungspauschale geltend machen, Steuerzahler mit Kindern stehen höhere Freibeträge zu und der Fiskus begünstigt die Altersvorsorge. Die wichtigsten Änderungen für Steuerzahler im Überblick:

Grundfreibetrag: Ledige haben ab dem 1. Januar 2020 bei der Einkommensteuer einen höheren Grundfreibetrag. Bis zu 9.408 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei. Das sind 240 Euro mehr als 2019, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Für Verheiratete steigt der Betrag auf 18.816 Euro.

Kinderfreibetrag: Auch der Kinderfreibetrag steigt auf 5.172 Euro – 2019 lag er noch bei 4.980 Euro. Eltern können diesen Freibetrag statt des Kindergelds erhalten. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Einkommensteuer automatisch, welche Vergünstigung sich für Eltern mehr auszahlt. Das Kindergeld soll erst 2021 erneut steigen.

Steuererklärung: Nicht jeder ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben – es lohnt sich aber für viele. Freiwillig ist dies nach Angaben des Bunds der Steuerzahler für Menschen mit geringen Einkünften: etwa für Ledige, die 2020 einen Arbeitslohn von bis zu 11.900 Euro erzielen. Für Verheiratete steigt der Wert um 550 Euro auf 22.600 Euro.

Altersvorsorge: Wer für das Alter vorsorgt, kann bis zu 90 Prozent dieser Aufwendungen absetzen – nach Angaben des Bunds der Steuerzahler berücksichtigt der Fiskus ab 2020 bei Alleinstehenden bis zu 22.541 Euro. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können dann zusammen 45.082 Euro steuerlich geltend machen. Der Fiskus zieht bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, von den Aufwendungen den steuerfreien Arbeitgeberanteil ab.

Betriebsrente: Wer eine Betriebsrente erhält, muss darauf unter Umständen Krankenkassenbeiträge zahlen. Ab 2020 fallen die Beiträge nur auf die Summe an, die über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro liegt und nicht mehr auf die gesamte Rente. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für das neue Jahr hin.

Wohngeld: Ab 2020 haben mehr Menschen erstmals einen Anspruch auf Wohngeld. Schätzungen der Verbraucherzentrale NRW zufolge betrifft dies etwa 180.000 Haushalte. Wohngeld bekommen Mieter mit geringem Einkommen sowie selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe des Wohngeldes hängt unter anderem vom Einkommen, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Ab 2020 steigt der staatliche Zuschuss für das Wohnen. Dadurch bekommt ein Haushalt mit zwei Personen nach Angaben der Verbraucherschützer im Schnitt 190 Euro Wohngeld pro Monat – bislang lag der Zuschuss für dieses Fallbeispiel bei rund 145 Euro.

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Datum: 3. Januar 2020, Text: dpa/red, Bild: Christin Klose/dpa-mag