Telefonnummermitnahme

Seit dem 1. Dezember werden Kunden gegenüber Telefon- und Internetanbietern besser gestellt. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist in Kraft getreten.

Während bislang zum Beispiel häufig eine Gebühr für die Rufnummernmitnahme zu einem neuen Anbieter fällig wurde, entfällt diese künftig.

Außerdem können ab sofort keine Telefon- oder Internetverträge mehr abgeschlossen werden, ohne dass Anbieter den Kunden eine leicht verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen zukommen lassen. Sie muss unter anderem Leistungen, Preis, die Laufzeit und die Kündigungsfrist enthalten.

Schriftlicher Vertragsabschluss notwendig

Vertragsabschlüsse am Telefon sind daher nicht mehr möglich. Nach einem telefonischen Beratungsgespräch wird ein Vertrag erst wirksam, wenn eine schriftliche Vertragszusammenfassung von der Kundin oder dem Kunden in Textform genehmigt wurde. Das teilt die Bundesnetzagentur mit.

Text: dpa, Bild: Christin Klose/dpa-mag