Gasag Klage
Jetzt kann jeder gegen die Preiserhöhung im vergangenen Winter klagen. Bild: IMAGO/Rolf Kremming

Wer im vergangenen Winter in Berlin umgezogen ist und Kunde bei der Gasag war, musste deutlich mehr zahlen als Bestandskunden. Dagegen können Betroffene nun klagen.

Im vergangenen Winter hatte der Energieversorger Gasag begonnen, neuen Kunden nicht mehr länger den eigentlich günstigen Grundversorgungstarif anzubieten. Stattdessen wurden sie in den teureren Ersatzversorgungstarif abgeschoben. Im Mai wurde das zweigeteilte Tarifsystem zwar wieder aufgehoben, Mieter zahlten aber in der Zwischenzeit hunderte Euro an den Anbieter.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen bereits im August Klage erhoben. Diese wurde nun vom Kammergericht Berlin zugelassen. Heißt: Betroffene Verbraucher können sich jetzt beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen.

Diskriminierung von Neukunden

„In der Tarifpolitik der GASAG sehen wir eine Diskriminierung der Neukundinnen und Neukunden. Warum sollte ich bei demselben Anbieter in der Grundversorgung zweieinhalb Mal so viel für Gas zahlen müssen wie mein Nachbar, nur weil ich meine Wohnung einen Tag später bezogen habe als er?“, so Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv. „Mit ihrem Vorgehen hat die GASAG ein Zweiklassensystem erschaffen, das unseres Erachtens unzulässig ist.“

Hohe Mehrkosten

Die Gasag beliefert alle Berliner Haushalte mit Gas, die keinen anderen Anbieter gewählt haben (Grundversorgung) oder deren gewählter Energieversorger die Belieferung eingestellt hat (Ersatzversorgung). Nach den im Dezember 2021 eingeführten getrennten Tarifen mussten Neukunden plötzlich über 150 Prozent mehr als Bestandskunden zahlen.

Die Preisspaltung traf zum Beispiel auch Verbraucher, die durch einen Umzug Kunden des Grundversorgers geworden sind. Erst zum 1. Mai 2022 wurde die Tarifspaltung aufgegeben. Bis dahin zahlten Neukunden hunderte Euro zusätzlich – für dieselbe Leistung.

„Wir möchten die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtlich prüfen lassen und somit Rechtsklarheit erreichen“, betont Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin. Die Verbraucherzentralen informieren zu allen Fragen zum Thema. Mehr Infos gibt es zudem auf der Webseite www.musterfeststellungsklagen.de/gasag.

Text: kr/red