Kontrolle: Berliner Casinos reagieren auf Schließungsdruck.
Verbesserung des Jugend- und Spielschutzes durch biometrische Einlasskontrollen sowie freiwillige TÜV-Zertifizierungen – Berlins Spielhallenbetreiber gehen in die Qualitätsoffensive. Es sollen künftig Geräte zum Einsatz kommen, die das Alter der Casino-Besucher mit einer Toleranz von drei Jahren erkennen können. Außerdem sollen Spieler erkannt werden, die sich wegen Suchtproblemen selbst gesperrt haben. Die Spielhallen reagieren damit auf den Schließungsdruck.
Weniger als 200 Hallen
Das strengste Spielhallengesetz Deutschlands gibt es in Berlin. Seit Inkrafttreten im Jahr 2011 ist die Zahl der Spielhallen jedes Jahr gesunken, berlinweit von 584 auf 535 Ende 2015. Zum 1. August 2016 haben außerdem 23 weitere Berliner Spielhallen schließen müssen, da sie keinen fristgemäßen oder einen unvollständigen Antrag auf Verlängerung gestellt haben. Am 31. Juli vergangenen Jahres sind alle Genehmigungen für bestehende Hallen erloschen. Experten schätzen, dass am Ende weniger als 200 Hallen übrig bleiben. „Wenn es um die geplante Schließung von Spielhallen geht, sollen die überleben, die sich an Gesetze halten“, erklärt Thomas Breitkopf, Präsident des Bundesverbands Automatenunternehmer e.V. und erster Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. Rigorose Mindestabstandsregelungen und das Verbot von Mehrfachkonzessionen, wie es das aktuelle Spielhallengesetz vorsieht, würden lediglich für einen Kahlschlag bei den gewerblichen Spielhallen sorgen – ohne Rücksicht auf die Qualität des Angebotes.
Illegales Spiel
„Das Spielhallengesetz bewirkt, dass immer mehr Freizeitspieler in die Illegalität abdriften“, prognostiziert Vorstandssprecher Georg Stecker und verweist auf die Vielzahl illegaler Spielangebote, die schon jetzt in Berlin existieren. Mehr als zehn Prozent der Umsätze im Glücksspielbereich würden zudem deutschlandweit im sogenannten schwarzen Markt erzielt. Die Deutsche Automatenwirtschaft will den Gesetzgeber von einem Paradigmenwechsel in der Regulierung des Jugend- und Spielerschutzes überzeugen. Dem technischen Fortschritt müsse in Form geeigneter gesetzlicher Grundlagen für die biometrischen Einlasskontrollsysteme Rechnung getragen werden. Momentan sind die Gesichtsscanner in Berlin noch nicht zugelassen. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden sie jedoch schon genutzt. Der Verband fordert ein lückenloses Sperrsystem für ganz
Deutschland.
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