Bezirksamt prüft Situation im Bereich Altstadt/Neustadt und in der Wilhelmstadt.

Das Bezirksamt hat die Aufstellung von sozialen Erhaltungsverordnungen, besser bekannt als „Milieuschutzgebiete“, für die Gebiete „Altstadt/Neustadt“ sowie „Wilhelmstadt“ beschlossen. Die Beschlüsse umfassen rund 3.200 Wohngebäude mit 30.000 Wohnungen und 44.000 Einwohnern.

Dem Beschluss war ein von Bezirksstadtrat Frank Bewig (CDU) beauftragtes „Grobscreening“ vorausgegangen. In diesem Gutachten wurde untersucht, ob es in Spandau Bereiche gibt, in denen Aufwertungsprozesse zu Verdrängung und damit möglicherweise zu einer veränderten Zusammensetzung der Bevölkerung führen würden.
Für die beiden beschlossenen Gebiete lagen ausreichend Verdachtsmomente vor, sodass nun ab dem Spätsommer in weiteren Untersuchungen geprüft werden soll, ob die Voraussetzungen vorliegen, soziale Erhaltungsgebiete förmlich festzusetzen, so das Bezirksamt.

Luxussanierung ausgeschlossen

Kommt es erstmalig im Bezirk zur Festsetzung von „Milieuschutzgebieten“, könnten beispielsweise sehr aufwendige Modernisierungen sowie Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen untersagt werden. „Das Instrument ,Soziale Erhaltungsverordnung‘ ist kein wirksamer Schutz, um Mieter vor Mieterhöhungen und damit langfristig auch vor Verdrängung zu bewahren“, betont Bewig. „Im Zusammenspiel mit den zahlreichen Wohnungsbauvorhaben ist Spandau allerdings auf einem guten Weg, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.“

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) sowie die Fraktionen von Linken und Grünen begrüßten die Entscheidung.  „Auch wenn wir die Spandauer Mietern nicht mit hundertprozentiger Sicherheit vor Mieterhöhungen schützen können, so ist es zunächst doch einmal wichtig, zunächst Luxussanierungen zu verhindern“, erklärte Elmas Wieczorek-Hahn, die bau- und verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.

Datum: 10. Juni 2019. Text: Redaktion. Archivbild: Ulf Teichert.