
Berliner Rechnungshof kritisiert Spandauer Verwaltung. Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank verteidigt Vorgehen bei Vergabe des Auftrags.
Der in dieser Woche vom Berliner Rechnungshof vorgestellte Jahresbericht 2020 hat gravierende Verstöße gegen das Haushalts- und Vergaberecht im Bezirksamt Spandau festgestellt. Die Verwaltung hatte ein externes Beratungsunternehmen für die Vergabe der Reinigung der Spandauer Schulen an einen externen Dienstleister beauftragt. „Dabei hat das Bezirksamt die Leistung direkt an das Beratungsunternehmen ohne wettbewerbliches Verfahren vergeben und damit das Vergaberecht grob verletzt“, heißt es in dem Jahresbericht.
In dem Bericht werden Verstöße gegen verbindliche Mitzeichnungsregeln und das Vier-Augen-Prinzip festgestellt, welche zu einem Schaden von bis zu 650.000 Euro für den Bezirk geführt haben könnten. Die Stellungnahme des Bezirksamtes zu dem Vorgang wird im Rechnungshofbericht als nicht überzeugend und abwegig bezeichnet.
Rechtliche Prüfung wurde versäumt
Die Verstöße bringen den Spandauer Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD, Foto) in Bedrängnis. Wie die CDU-Fraktion Spandau kritisiert, habe Kleebank – im Bezirksamt zuständig für Schulen und Finanzen – unter anderem versäumt, eine Prüfung durch das Rechtsamt einzuleiten, ob überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag mit der Beraterfirma vorlag, bevor er das Honorar von rund 680.000 Euro aus Bezirksmitteln angewiesen hat.
„Bei einem Auftragsvolumen von rund 4,5 Millionen Euro sparte die Beratungsfirma allein dadurch fast 1.125.000 Euro ein, dass sie die Reinigungsleistung um 25 Prozent kürzte. Die Reinigungsintervalle wurden einfach von fünf Tagen auf vier Tage für die Unterrichtsräume und von fünf Tagen auf einen Tag für Flure und Büros in der Woche reduziert. Diese Kürzungsorgie ließ sich Helmut Kleebank über eine halbe Million Euro Beraterhonorar kosten“, erklärte Arndt Meißner, Fraktionsvorsitzender der CDU in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau.
Unterschiedliche Rechtsauffassung
Gegenüber dem „Berliner Abendblatt“ verteidigt Kleebank das Vorgehen der Verwaltung, räumt aber auch Fehler ein. „Der Rechnungshof und das Bezirksamt vertreten unterschiedliche Auffassungen zur Erforderlichkeit eines Vergabeverfahrens im Zusammenhang mit der Beauftragung der Beratungsfirma“, teilt er schriftlich mit. „Über die Erforderlichkeit zur Einleitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens muss zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem bestimmten Wissensstand entschieden werden.“
Vor der Beauftragung der Beratungsfirma seien Berechnungen zur Höhe des Honorars angestellt worden, die auf Erkenntnissen der Vergangenheit beruhten, jedoch auch noch um Hypothesen zur zukünftigen Entwicklung ergänzt werden mussten, die sich erst im Nachhinein als zum Teil unzutreffend erwiesen haben, so Kleebank. Der Rechnungshof komme aufgrund einer nachträglichen Betrachtung der zu diesem Zeitpunkt bereits gewonnenen Erkenntnisse zu einem anderen Maßstab an das Verfahren als das Bezirksamt, welches ohne die nachträglichen Erkenntnisse auf eine ungewisse, allerdings zulässige Schätzung angewiesen gewesen sei.
Kleebank räumt Fehler ein
Zur von der CDU monierten „Kürzungsorgie“ schreibt Kleebank: „Die von der beauftragten Firma unterbreiteten Vorschläge zur Kürzung der Reinigungsleistung waren dahingehend plausibel, dass die vorgeschlagenen Kürzungen zu keinerlei Qualitätsverlust führen würden. Darauf ist das Bezirksamt – richtigerweise – eingegangen. Allerdings hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt wegen der vergaberechtlichen Fragen das Rechtssamt hinzugezogen werden müssen.“
Datum: 10. Oktober 2020, Text: BLZ/nm, Archivbild: imago images/Metodi Popow