Vor dem Buchen einer Pauschalreise sollten sich Urlauber genau über die Stornobedingungen ihres Veranstalters informieren. Eine coronabedingte Reisewarnung ist nicht mehr unbedingt ein Grund für kostenfreies Stornieren.
Schauinsland Reisen zum Beispiel argumentiert, es sei inzwischen nicht mehr außergewöhnlich, dass kurzzeitig coronabedingte Reisewarnungen ausgesprochen würden. Genau ein solcher „außergewöhnlicher Umstand“ ist reiserechtlich aber ein schlagkräftiges Argument für eine kostenlose Stornierung.
Tui und DER Touristik verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass eine Reisewarnung wegen hoher Corona-Zahlen für Geimpfte und Genesene keine relevanten Auswirkungen mehr habe.
Rückkehr zu Stornostaffeln
Das heißt: Die Veranstalter kehren zunehmend zu ihren üblichen Stornostaffeln zurück. Die können je nach Rücktrittstermin bis zu 90 Prozent des Reisepreises ausmachen – ein Kostenrisiko.
Ob das so rechtens ist, darüber sind sich Amtsgerichte bisher uneins. Urteile gibt es in beide Richtungen.
Klage einkalkulieren
„Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Angesichts dieser Grauzone müssen sich Reisende entscheiden, ob sie es im Zweifel auf eine Klage ankommen lassen wollen.
Allerdings sind manche Veranstalter kulant bei Familien mit minderjährigen Kindern. Hier lohnt es sich, direkt nachzufragen. Abgesehen davon können Flex-Tarife sinnvoll sein. Gegen einen Aufpreis behält man sich damit das Recht vor, bis rund zwei Wochen vor dem geplanten Reisebeginn kostenlos stornieren zu können.
Text: dpa, Bild: Franziska Gabbert/dpa-mag