Die Reiserückkehr nach Deutschland ist in der Pandemie sehr viel komplizierter geworden.

Aktuell gilt für alle Reisende ab sechs Jahren, die aus einem der rund 70 Hochrisikogebiete zurückkehren: Ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweise muss nach Informationen des Auswärtigem Amtes dem Beförderungsunternehmen vor der Reise zur Überprüfung vorgelegt werden.

Sorgfältige Prüfung

Was jeweils genau gefordert ist, hängt vom jeweiligen Impf- oder Gesundheitsstatus ab. Sabine Blanke, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), rät daher, alle individuellen Bedingungen vor der Reise sorgfältig prüfen. Fehlen wichtige Dokumente, nimmt die Airline den Fluggast nicht mit.

Stornierbare Optionen buchen

Um nicht auf Umbuchungs-, Hotel- oder Übernachtungskosten sitzen zu bleiben, weil sich zum Beispiel die Abreise verzögert, empfiehlt Blank zudem, möglichst flexibel stornierbare Optionen zu buchen – sowohl für den Flug als auch für Hotels und Aktivitäten vor Ort. Storno-Bedingungen sollte man immer genau gelesen.

Text: dpa, Bild: IMAGO/Dean Pictures