Bezirk fehlt Personal zur Umsetzung.

Bund und Länder haben sich auf eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes geeinigt, um einen ausgeweiteten Leistungsanspruch für Alleinerziehende und den Bürokratieabbau für Familien, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen, zu ermöglichen. Mit der Aufhebung der bisher geltenden Höchstbezugsdauer von 72 Monaten können Kinder von Alleinerziehenden ab Mitte 2017 für einen deutlich längeren Zeitraum Unterhaltsvorschuss erhalten. Gleichzeitig wird die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben.

Im Bezirk

Neuköllns Jugendstadtrat Falko Liecke begrüßt die Ausweitung des Leistungsbezuges, kritisiert aber die Umsetzung: „Alleinerziehende erhalten in Zukunft deutlich länger den wichtigen Unterhaltsvorschuss. Das ist gut. So wie das Gesetz jetzt geplant ist, werden aber allein in Neukölln tausende Familien unnötigerweise Unterhaltsvorschuss beantragen müssen. Diese Familien haben am Ende keinen Cent mehr in der Tasche.“

Die Voraussetzungen

Dies betrifft Alleinerziehende mit Kindern bis 12 Jahren, die Arbeitslosengeld II beziehen und aufgrund der bisher geltenden Höchstbezugsdauer keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mehr hatten. Sie werden nun wieder den Unterhaltsvorschuss beantragen müssen, der dann auf ihr Arbeitslosengeld angerechnet wird. Bundesweit betrifft das ungefähr 87% aller Anspruchsberechtigten. Hintergrund sind erforderliche Neueinstellungen und die Organisation in den Kommunen. Liecke: „In Neukölln werden wir mindestens 16 neue Leute einstellen müssen. Das wäre eine Verdoppelung des bisherigen Personals. Bei konsequenter Trennung von Arbeitslosengeld II und Unterhaltsvorschuss, wie es ab dem 12. Lebensjahr vereinbart ist, würden wir vermutlich auch mit dem bisherigen Personal auskommen.“ Die schärferen Regelungen zur Durchsetzung der Zahlungspflicht der säumigen Elternteile begrüßt Jugendstadtrat Liecke hingegen uneingeschränkt: „Der Unterhaltsvorschuss ist ein Vorschuss und kein Ersatz. Wir wollen uns das Geld von den säumigen Elternteilen zurückholen. In Zukunft wird daher auch ein Fahrverbot verhängt werden können, wenn Unterhaltspflichten strafbar verletzt werden. Der Unterhalt für das eigene Kind ist keine Wahlleistung, sondern erste Pflicht jedes Elternteils.“

red., Bild: imago/Frank Sorge