Ferienwohnungen: Klares Urteil zur Zweckentfremdung von Wohnraum.
Ferienwohnungen inmitten etablierter Wohnquartiere sind ein Graus für die Nachbarn: Unablässig klacken die Rollkoffer durch die Nacht, Lärm bis in die Morgenstunden hält die Mieter wach. Aus gutem Grund hat Berlin mit dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz solchem Missbrauch von Mietwohnungen Ende 2013 einen Riegel vorgeschoben. Zwar machen die auf etwa 12.000 geschätzten Ferienwohnungen weniger als ein Prozent aller hauptstädtischen Mietwohnungen aus – doch bezahlbarer Wohnraum ist knapp und da zählt jede Bleibe für reguläre Mieter. Diese Erfahrung mussten jetzt auch die dänische Polizeigewerkschaft Politiverbundet und die Gemeinde Gladsaxe bei Kopenhagen machen. Dänemark praktiziert ein ganz spezielles, gesetzlich geregeltes Ferienmodell, das es Gewerkschaften erlaubt, aus den Beiträgen ihrer Mitglieder in ausländische Ferienimmobilien zu investieren. Diese Praxis kollidiert mit dem hier geltenden Zweckentfremdungsverbot. Vergebens hatten Gewerkschaft und Kommune die weitere Nutzung ihrer Berliner Immobilien als Ferienwohnungen eingeklagt: Mitte Dezember bekräftigte das Verwaltungsgericht – wie schon zuvor in ähnlichen Verfahren – seine rigorose Auslegung und urteilte: „Keine Zweckentfremdung von Wohnraum!“ Dieses Verbot gelte auch für ausländische Gewerkschaften.
Herber Schlag für die Dänen
Dänische Gewerkschaften besitzen hier 50 Eigentumswohnungen. Das in Wilmersdorf liegende Feriendomizil der Polizeigewerkschaft beispielsweise ist knapp 90 Quadratmeter groß. Für wöchentlich 483 Euro können es die Mitglieder anmieten. Raimund Körner, Anwalt der Dänen, unterstreicht, dass nur Gewerkschaftsmitglieder die Wohnung nutzen: „Sie wird nicht gegen ein Entgelt vermietet, sondern gegen eine Ausgleichspauschale.“ Es gäbe kein Gewinninteresse. Also: Keine Vermietung, keine Zweckentfremdung. Das sehen die Bezirke anders und argumentieren, die Feriennutzung des Wohnraums sei eine Vermietung. Die notwendige Ausnahmegenehmigung liegt in ihrem Ermessen – und damit keine Chance für die Dänen. Diese sehen sich diskriminiert. Denn nach der Verordnung zum Zweckentfremdungsverbot müssen deutsche Gewerkschaften ihr Interesse an der Vermietung von Gästewohnungen nicht extra begründen. Solches Recht reklamieren die Dänen jetzt auch für sich und haben die europäische Gerichtsbarkeit eingeschaltet. Es bleibt spannend für die Zukunft der Berliner Ferienwohnungen, von denen es noch immer Tausende geben dürfte.
Jürgen Zweigert, Bild: Thinkstock/iStock/k_rahn