5.000 Neuanträge zum Unterhaltsvorschuss wurden gestellt.
Seit dem 1. Juli diesen Jahres ist das Gesetz in Kraft, das allen Alleinerziehenden eine erweiterte Bezugsberechtigung beim Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Zuvor bekamen alleinerziehende Mütter und Väter dieses Geld nur für ihre Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren gezahlt.
Aktuell haben auch tausende Reinickendorfer von der neuen Rechtslage Gebrauch gemacht und neben den 2.295 laufenden Unterhaltsvorschussvorgängen der vergangenen Jahre, kamen jetzt mit der Neuregelung 2.180 Anträge hinzu. Weitere 3.100 Erstattungsanträge, die das Jobcenter im Namen ihrer Kunden stellte, sind derzeit auf Eis gelegt –diese Fälle schafft das vorhandene Personal in den Ämtern derzeit nicht.
Mehr Mitarbeiter
„Bis zum 31. Juli hatten wir einen „Stamm“ von sieben Mitarbeitern für die Sachbearbeitung dieser Angelegenheiten“, bestätigt der zuständige Bezirksstadtrat Tobias Dollase (parteilos, für die CDU) auf Anfrage des Berliner Abendblattes. In den vergangenen Monaten konnten zwar drei neue Mitarbeiter eingestellt werden, angesichts der Verdreifachung der Antragszahlen reicht das aber noch nicht, um alle Anträge zeitnah zu bearbeiten. Zudem mussten die Mitarbeiter in die neuen Tätigkeiten auch erst eingearbeitet werden.
Mit Priorität
„Entsprechend der Empfehlungen des Famlienministeriums arbeiten wir in Reinickendorf zunächst nur die Anträge von Kindern Alleinerziehender ab, die aufgrund eines eigenen Einkommens direkt von der Unterhaltsvorschussleistung profitieren können“, erläutert Dollase, der darauf verweist, dass Bezieher von SGB II Leistungen ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ohnehin mit dem Hartz-IV-Geld verrechnen müssen.
Engpass vorhersehbar
Jetzt sei der Plan, in der Zeit bis zum 10. November den Antragsberg abzuarbeiten. Auf personelle Hilfestellung durch andere Bezirke könne man dabei kaum hoffen. „Seit der Einführung des neuen Gesetzes gibt es in keinem Berliner Bezirk ausreichende Personalkapazitäten, um die neuen Aufgaben erfüllen zu können. Ein Austausch mit anderen Bezirken ist auch aus strukturellen Gründen gar nicht möglich“, sagt Dollase, der einräumt, dass dieser Engpass durchaus Monate zuvor absehbar war. „Der Bezirk hatte damals aber gar keine Möglichkeit, die zusätzlichen Stellen früher auszuschreiben, da das neue Gesetz erst am 17. August vom Bundespräsidenten unterschrieben wurde. Anträge konnten somit vorher gar nicht bewilligt werden. Die Finanzierung über zusätzliche Personalstellen konnte zudem erst im April entschieden werden“, erklärt der Stadtrat, der jetzt hoffnungsvoll dem Frühjahr 2018 entgegen blickt. Dann sollen nämlich zusätzliche Stellen anhand der Fallzahlen vom Senat ermittelt und zugeteilt werden.
Stefan Bartylla, Bilder: Iimago / xUtexGrabowskyx, Symbolfoto / thinkstock / xixinxing