Senat erklärt Regeln im künftigen Schutzgebiet / Auflagen für Veranstaltungen.

Der Müggelsee soll als Landschafts- und Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Zahlreiche Anwohner und Bootsbesitzer hat die Ankündigung verunsichert: Sie fürchten zahlreiche Einschränkungen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat jetzt Entwarnung gegeben. Regatten, Schwimmwettkämpfe und Trainings sind auf Berlins größtem See auch weiterhin möglich.

Mehrwert für Anwohner

Der neue Schutzstatus für den Müggelsee, der Seenebenarm „Die Bänke“ und der Berliner Teil des Fredersdorfer Mühlenfließes wird mit den seltenen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere begründet. Dabei geht es sowohl um den Schutz des Sees, als auch um seine Nutzung zu Land und zu Wasser. Einschränkungen für Sportboote oder für das Angeln und das Baden vom Boot aus werde es nicht geben, so die Senatsverwaltung. Im künftigen Naturschutzgebiet sollen bestimmte Uferbereiche ausgewählt und gekennzeichnet werden, wo das Angeln und Baden in Zukunft nicht zulässig sind. „Endlich kommt das Land Berlin seiner Aufgabe nach, den Schutzstatus nach EU-Richtlinien in Landesrecht umzumünzen“, sagt Grünen-Fraktionsvorsitzende Andrea Gerbode. Sie begrüßt die „weitere Sicherung“ des Schutzgebiets: „Es geht nicht allein um Verbote und Artenschutz, sondern auch darum, das Landschaftsbild zu erhalten. Gerade dieses schafft einen Mehrwert für Anwohner und Besucher.“ Ende der 1990er-Jahre wurde der Bereich des Müggelsees als FFH-Gebiet bei der EU-Kommission angemeldet. FFH bedeutet Flora, Fauna und Habitat. Diese Erklärung soll nun Landesrecht werden. Um welche Gebiete es sich dabei handele, sei mit den Sportvereinen im Konsens ausgehandelt worden, so die Obere Naturschutzbehörde. Am Westufer werde allerdings ein weit größeres Stück unter Naturschutz gestellt werden als vereinbart: Dort sollen unter anderem Schilf- und Röhrichtgebiete geschützt werden. Verboten in den Naturschutzgebieten sind unter anderem Partyboote, verankerte Hausboote sowie Campen und Feuer. Nur auf ausgewiesenen Wegen darf man wandern, radeln oder reiten. Im Landschaftsschutzgebiet sind die Regeln weniger streng, aber auch dort darf nicht gezeltet werden. Für geplante Veranstaltungen am Ufer braucht man künftig Genehmigungen. Ausgenommen vom Schutz sind traditionelle Ausflugsorte wie Rübezahl oder das Strandbad Müggelsee.

Bürger reden mit

Noch bis zum 16. September können die Schutzverordnung und Karten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Am Köllnischen Park 3) eingesehen werden. Grundstückseigentümer und andere Nutzer des Müggelsees können sich zu den geplanten Inhalten der Verordnung äußern und Bedenken vortragen.

Nils Michaelis, Bild: www.tkt-berlin.de