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Die Zählgemeinschaft will die Kriterien für ein Grobscreening untersuchen lassen.

Nach dem jüngsten Beschluss zum Thema Milieuschutz in der Bezirksverordnetenversammlung sieht sich die Zählgemeinschaft aus CDU und Grünen erneut Vorwürfen ausgesetzt, zu wenig für die Interessen von Mietern zu tun. In dem entsprechenden Antrag wird das Bezirksamt aufgefordert, vom Senat prüfen zu lassen, ob der berlineinheitlich für das Grobscreening zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten bereitgestellte Kriterienkatalog auf Steglitz-Zehlendorf und andere Außenbezirke anzuwenden ist. „Widrigenfalls wird die Senatsverwaltung gebeten, einen für die Außenbezirke geeigneten Kriterienkatalog zu erstellen.“ Kritiker werfen CDU und Grünen vor, die Überprüfung des Kriterienkatalogs als Vehikel dafür zu benutzen, Milieuschutzgebiete im Bezirk schon im Ansatz zu verhindern.

Gesetzliche Aufgaben

„CDU und Grüne haben entweder nicht verstanden, dass der Bezirk, so wie alle anderen Bezirke, beim Milieuschutz selbst handeln muss – oder sie wollen Milieuschutz einfach nicht“, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Volker Semler. Zudem sei der Bürgerantrag, in den Gebieten Zehlendorf- Nord, Südende und Lankwitz-Kirche ein gezieltes Feinscreening durchzuführen, von Schwarz-Grün durch den Zusatz „versenkt“ worden, wonach nicht der Bezirk, sondern Dritte, zum Beispiel das Land Berlin, die Kosten für alle Untersuchungen und alles Weitere übernehmen müsse. „Wer soll denn die gesetzlichen Aufgaben des Bezirks bezahlen, wenn nicht der Bezirk?“, fragt Semler. „Andere Bezirke – auch solche am Stadtrand – haben bereits über 40 Milieuschutzgebiete geschaffen.“ Es sei nicht glaubhaft, dass dies in Steglitz-Zehlendorf nicht erforderlich sei und nur hier der „Kriterienkatalog“ nicht funktioniere.

In Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung („Milieuschutz“) werden sogenannte Luxussanierungen und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erschwert. Dadurch soll die Verdrängung einkommensschwacher Mieter verhindert werden. Voraussetzung dafür sind Voruntersuchungen, die sogenannten Screenings.

Auch Mietervertreter reagierten enttäuscht auf die jüngste Entwicklung. „Die Zählgemeinschaft hat mit einem Beschluss alle vorherigen Bemühungen um ein aussagekräftiges Feinscreening zunichtegemacht, indem sie ihre bezirkliche Handlungsautonomie außer Acht lassend, das Bezirksamt ersuchte, sich an den Senat zu wenden, um verbindliche Prüfkriterien für unseren Außenbezirk feststellen zu lassen“, so Barbara Boroviczeny von der Initiative MieterInnen Südwest.

Fehlende Grundlage

Aus Sicht der Grünen stellt sich die Lage anders dar. Ein Gutachten des Bezirks, habe ergeben, dass derzeit keine ausreichenden Verdachtsmomente für eine Feinuntersuchung als Voraussetzung für Milieuschutzgebiete vorliegen. „Dieses Gutachten fußt auf Kriterien und Untersuchungsgebieten, die von der Senatsverwaltung für Grobgutachten zur Ermittlung dieser Verdachtsmomente empfohlen werden“, so Sebastian Serowy, der stadtentwicklungspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion. Auf die Kritik, dass die Kriterien und die verwendeten Planungsräume für einen Außenstadtbezirk, wie Steglitz-Zehlendorf, nicht sachgerecht seien, habe die Bezirksverordnetenversammlung in der Mai- Sitzung auf Antrag der Grünen und der CDU beschlossen, die Senatsverwaltung um Überprüfung der Kriterien und Untersuchungsgebiete zu bitten. Gespräche mit der Senatsseite über eine Übernahme der Kosten für Voruntersuchungen hätten bislang kein Ergebnis gebracht.

Datum: 7. Juni 2018. Text: Nils Michaelis. Bild: imago/Schöning