Bewohner kritisieren Preispolitik des Vermieters BImA.
Die Mieten steigen ins Unermessliche, doch die Wohnungen vergammeln. Diesen Vorwurf machen Mieter, unter anderem in der Sundgauer Straße, Jänickestraße, Müllerstraße und Lindenthaler Allee, dem Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Etliche Menschen haben eine Protestnote unterschrieben, die der staatlichen Einrichtung vorwirft, mit an der Preisschraube auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt zu drehen.
„Bis vor Kurzem wurde eine 4,5-Zimmer-Wohnung für 1.190 Euro vermietet, jetzt liegt die Angebotsmiete bei 1.730 Euro“, berichtet Mieter Peter Stadtmüller aus der Jänickestraße. Aber auch Bestandsmieten stiegen kontinuierlich. Stadtmüllers Miete sei kürzlich zum zweiten Mal binnen drei Jahren erhöht worden, die monatliche Zahlung stieg um 15 Prozent: „Damit ist, wie bei vielen anderen Wohnungen auch, die obere Grenze des Mietspiegels erreicht. Viele Bewohner, die nur ein kleines Einkommen haben, werden verdrängt.“ In vielen Häusern gebe es Schimmel, undichte Fenster und marode Balkone. Stadtmüller vermutet, dass die BImA die Wohnungen abstoßen will.
Ortsübliche Miete
„Die BImA ist gehalten, für ihre Wohnungen die am Markt erzielbaren Mieten zu vereinbaren“, erklärt ein Sprecher der Verwalterin der bundeseigenen Liegenschaften. Bei laufenden Mietverhältnissen könne eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Die Kappungsgrenze beträgt 15 Prozent in drei Jahren. Bei Neuvermietungen sei die zu vereinbarende Miete der Höhe durch die gesetzlichen Höchstgrenzen gedeckelt. Gemäß der Mietpreisbremse darf in bestimmten Gebieten die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen. „Weil langjährige Altmietverträge durch die Einhaltung der Kappungsgrenze bisher nicht an die ortsübliche Vergleichsmiete herangeführt wurden, kann es in Einzelfällen zu großen Spannen zwischen der bisher vereinbarten und der für die Neuvermietung ermittelten Miete kommen“, so der Sprecher. Die Vorgaben der Mietpreisbremse würden aber erfüllt. Die von Mietsteigerungen betroffenen Wohnungen seien zwischen 1990 und 2000 modernisiert worden.
Die BImA besitzt in der Sundgauer Siedlung 240 Wohnungen, in Düppel 609 Wohnungen. Aktuell seien dort keine Verkäufe geplant. „Dass sich die BImA auf Rechtsvorschriften beruft, ist eine Ausrede, selbstverständlich gibt es einen Ermessensspielraum“, sagt Iris Spranger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Anstelle einer Modernisierungsumlage von elf Prozent könnte sie den in Berlin üblichen Satz von neun Prozent erheben. Spranger: „Die BImA sollte sich nicht an Immobilienunternehmen wie der Deutsche Wohnen orientieren und ebenfalls zum Miethai werden.“
Nils Michaelis, Bilder: imago/Westend61, ,imago (Michael Hickmann)