Bezirksamt nutzt Vorkaufsrecht für zwei Häuser in Wedding und Moabit.
Zuletzt lief den Bewohner des Hauses in der Rathenower Straße 59 die Zeit davon. In einem Brief wandten sie sich vergangene Woche erneut an Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) mit der Bitte, schnell eine Lösung für ihre verfahrene Situation zu finden. Nur wenige Wochen zuvor war bekannt geworden, dass das Haus an einen privaten Investor verkauft werden soll. Nun hat das Bezirksamt reagiert – und will das Vorkaufsrecht ausüben. Die Ausübung war erforderlich, da der Käufer nicht bereit war, eine sogenannte Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, durch die die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen „Birkenstraße“ hätte gesichert werden können. Für die Mieter hätte das im wahrscheinlichsten Fall umfangreiche Sanierungen und damit einhergehende Mietsteigerungen bedeutet. Viele von ihnen fürchteten deshalb um ihren Wohnraum. Als Käufer tritt die landeseigene Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) ein.
Viel Unterstützung von lokalen Akteuren
Angst um ihre vier Wände hatten auch die Mieter eines Wohnhauses in der Prinzenallee 36. Für sie gibt es ebenfalls gute Nachrichten. Das gründerzeitliche Wohn- und Geschäftshaus wird per Vorkaufsrecht von der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) übernommen. Insgesamt werden so in Moabit und Wedding 35 Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten gerettet. Gothe zeigte sich zufrieden mit den neuesten Entwicklungen: „Ich danke sehr herzlich der WBM, der ?Berlinovo, der Sprecherin der Hausgemeinschaft Rathenower 59, Frau Buchholz, dem Senator für Finanzen, der Senatorin für Stadtentwicklung, der Initiative Häuser bewegen, der Senatskanzlei, Abgeordneten und Bezirksverordneten der Grünen, der Linken und der SPD und meinem Vorkaufsteam im Stadtentwicklungsamt.“
Nun hoffen die Mieter, dass das Vorkaufsrecht tatsächlich ausgeübt wird. Denn noch hat der Käufer ein Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats. Geht in dieser Zeit kein Widerspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Anschließend schließen die WBM und die BGG mit den Verkäufern Kaufverträge zu den mit den ursprünglichen Käufern vereinbarten Konditionen. Die Mieter sollen so langfristig vor Luxussanierungen und horrenden Mietsteigerungen geschützt werden. Die beiden Häuser befinden sich in den Milieuschutzgebieten „Birkenstraße“ und „Soldiner Straße“. Beide Gebäude seien für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den jeweiligen Gebieten von großer Bedeutung, erklärte das Bezirksamt. Denn noch liegen die Mieten im hier deutlich unter der durchschnittlichen Nettokaltmiete im Quartier.
Datum: 5. März 2019, Text: Katja Reichgardt, Bild: