Berlin Kreuzberg, Wohnquartier Chamisso-Kiez zwischen Chamissoplatz und Bergmannstraße Berlin *** Berlin Kreuzberg, Chamisso Kiez residential district between Chamissoplatz and Bergmannstraße Berlin

Der Berliner Senat begrenzt den Mietenanstieg für kommunale Wohnungen.

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land sowie die WBM dürfen bis Anfang des kommenden Jahres keine höheren Mieten verlangen. Das hat der Senat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. „Damit beschränken die städtischen Wohnungsbaugesellschaften erneut über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus den Mietenanstieg im Land Berlin und sorgen für mehr als 330.000 Haushalte für Sicherheit und Stabilität“, heißt es in einer Mitteilung.

Schrittweise Steigerung

Was bedeutet das genau? Die mit dem Mietendeckel in Kraft getretenen abgesenkten Mieten dürfen frühestens mit Ankündigung ab 1. Januar 2022 schrittweise bis maximal zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Dabei darf die Mieterhöhung nicht mehr als 2,5 Prozent jährlich betragen. „Die Mieterinnen und Mieter werden frühzeitig und umfassend durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen informiert“, teilt die Senatsverwaltung mit. Das betrifft rund 28.000 Wohnungen der landeseigenen Wohnungsgesellschaften, bei denen die Miete während des Deckels reduziert worden war. Die Bestandsmieten können maximal bis zu ein Prozent jährlich erhöht werden. Entsprechende Mieterhöhungen können frühestens am 1. Januar 2022 angekündigt werden.

Einige Ausnahmen

Für die Wiedervermietung von Wohnungen sieht der Beschluss vor, dass die landeseigenen Unternehmen maximal eine Miete vereinbaren dürfen, die die ortsübliche Vergleichsmiete um zehn Prozent unterschreitet. Auskunft über die ortsübliche Miete gibt der Mietspiegel. Dieser wurde bereits für das Jahr 2021 veröffentlicht, unter anderem, um Berliner Mieter durch den Wegfall des Mietendeckel-Gesetzes vor finanzieller Überlastung zu schützen. „Von dieser Regelung kann in Ausnahmefällen abgewichen werden, bei denen objektbezogen sonst eine Unwirtschaftlichkeit gegeben wäre“, gibt die Senatsverwaltung weiter bekannt. Ein Nachweis sei dann gegenüber dieser zu erbringen.

Die Regelung ist ein Kompromiss, nachdem sich SPD, Linke und Grüne vor 14 Tagen im Senat nicht auf einen Vorschlag von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) und Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) zur Mietentwicklung bei den landeseigenen Unternehmen nach dem Mietendeckel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verständigen konnten. Laut Kollatz und Scheel hätten die landeseigenen Unternehmen die durch den Mietendeckel abgesenkten Mieten wieder auf ihr ursprüngliches Niveau anheben dürfen. Alle Infos zum Mietendeckel gibt es hier

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit der Berliner Zeitung.

Datum: 2. Juni 2021, Text: red/sara/up, Bild: IMAGO/Stefan Zeitz