In Schöneweide gilt jetzt Milieuschutz.

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für große Teile von Nieder- und Oberschöneweide ist jeweils eine Soziale Erhaltungsverordnung, auch Milieuschutzverordnung genannt, in Kraft getreten. Die Bezirksverordnungsversammlung hatte das Bezirksamt mit der Untersuchung der Gebiete beauftragt.

Der Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Rainer Hölmer (SPD): „Diese Untersuchung ist nun abgeschlossen und wurde fachlich ausgewertet. Die Auswertungen zeigen begründeten Anlass für die Aufstellung dieser zwei Milieuschutzverordnungen in Treptow-Köpenick.“ Bei der Milieuschutzverordnung handelt es sich um ein städtebauliches Instrument zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet, um negative städtebauliche Auswirkungen zu verhindern, teilt das Bezirksamt mit. Ansatzpunkt für die Wirkungsweise dieses Instrumentes ist eine erweiterte Prüfung von Bauanträgen auf bestimmte Prüfkriterien aus den Bereichen „Luxussanierungen“ und Grundrissveränderungen, welche zur Veränderung des Wohnungsangebotes in den Gebieten führen. Darüber hinaus greift seit März 2015 in den Berliner Milieuschutzgebieten auch die Umwandlungsverordnung. Diese hindert die Begründung von Wohneigentum bei den Grundbuchämtern auf den von den Geltungsbereichen erfassten Grundstücken.

Die Zielgruppe dieser Regelung sind insbesondere Investoren, die sanierungsbedürftige Gebäude kaufen, sanieren und als Eigentumswohnungen mit höherem Standard veräußern. Diese Regelung gilt zunächst bis zum März des Jahres 2020.

(red)