Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Als Reaktion hat der Senat in 2013 mit einer Verordnung den Kündigungsschutz bei einer Umwandlung und anschließendem Verkauf auf 10 Jahre für ganz Berlin ausgedehnt. 2015 folgte die Umwandlungsverordnung für die soziale Erhaltungsgebiete, umgangssprachlich als „Milieuschutzgebiete“ bezeichnet. Neukölln hat in diesem Jahr fünf solche Gebiete festgelegt. Dazu zählen Reuterplatz, Schillerpromenade, Flughafenstr./Donaustr., Rixdorf und Körnerpark. In den Kiezen Treptower Str./Hertzbergplatz und Silbersteinstr./Glasower Str. werden noch in diesem Jahr Voruntersuchungen für eine Milieuschutzverordnung beginnen.
red.