Berliner Alltag unter Corona: Maskenpflicht im Berliner Nahverkehr
23.04.2020, Berlin, GER - Frau auf einem U-Bahnhof traegt in Zeiten der Coronapandemie einen Mund-Nasen-Schutz. MRyes, 40-50 Jahre, Alltag, Atemmaske, Bahn, Bahnhof, Berlin, Coronaepidemie, Coronainfektion, Coronakrise, Coronapandemie, Coronavirus, Coronavirus SARS-CoV-2, Covid 19, Covid-19, deutsch, Deutschland, einfahren, Einfahrt, Europa, europaeisch, Frau, geschuetzt, Gesellschaft, innen, Innenaufnahme, Kaukasierin, kaukasisch, Maske, Maskengebot, Maskenpflicht, Mensch, Mund-Nasen-Schutz, Mundschutz, Mundschutzgebot, Mundschutzpflicht, Nahverkehr, oeffentlicher Personennahverkehr, OEPNV, OP-Maske, Person, Personennahverkehr, QF, Querformat, Schutz, Schutzmaske, U-Bahn, U-Bahnhof, verpflichtend, Verpflichtung, Westeuropa, Wirtschaft, Zug 200423D836BERLIN.JPG *** 23 04 2020, Berlin, GER Woman on a U train station wears a mouth and n

Einige Regelungen wurden zwar gelockert, doch es gibt auch neue Einschränkungen im Berliner Alltag unter Corona. Hier eine Zusammenfassung.

Experten warnen, dass der Höhepunkt der Corona-Krise in Deutschland noch längst nicht erreicht ist. Wer dieser Tage durch Berlin spaziert, hat einen anderen Eindruck: An beliebten Ausflugszielen wie dem Kollwitzplatz in Prenzlauer Berg oder im Treptower Park sind fast so viele Menschen unterwegs wie an einem normalen Frühlingstag. Das zunehmend quirlige Treiben im Grünen und am Wasser hat auch damit zu tun, dass der Senat vergangene Woche einige Lockerungen der Kontaktbeschränkungen in die Wege geleitet hat.

Die guten Nachrichten hellen offenbar auch die Stimmung auf. Zum Beispiel diese: Am 11. Mai öffnen Museen, Gedenkstätten und Galerien in der Stadt. Natürlich gelten auch dort die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Gottesdienste können ab dem 4. Mai wieder besucht werden, allerdings nur von maximal 50 Teilnehmern. Am gleichen Tag dürfen Friseursalons wieder ihre Türen öffnen. An den Schulen wird der Betrieb wieder schrittweise hochgefahren und die Notbetreuung an den Kitas ausgebaut.

Masken sind Pflicht

Wer allerdings glaubt, dass jetzt alles besser wird, sollte nicht übersehen, dass viele Beschränkungen weiterhin gelten. Und nicht nur das: Seit Montag besteht die Pflicht, in Bussen und Bahnen eine Maske zu tragen. Als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung gelten einfache OP-Masken und selbstgenähte Modelle, aber auch ein Tuch oder ein Schal. Ab Mittwoch greift die Maskenpflicht nun auch im Einzelhandel. Innensenator Andreas Geisel (SPD) begründete die Ausweitung damit, die Beschäftigten in Supermärkten, Läden und Shoppingmalls vor Infektionen zu schützen.

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hatte zuvor berichtet, dass nur ungefähr ein Fünftel der einkaufenden Menschen wie „dringend empfohlen“ eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben. Ähnlich wie im Öffentlichen Nahverkehr sei aber auch in den Geschäften der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern nur schwer einzuhalten. Kontrollen sind laut Medienberichten stichprobenartig vorgesehen. Bußgelder waren zunächst nicht geplant.

Die Berliner sind weiter angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und dabei einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Allerdings ist es nunmehr erlaubt, nicht nur mit Haushaltsangehörigen, sondern auch mit einer weiteren Person, die nicht zur Familie gehört, unterwegs zu sein.

Kulturelle Flaute

Für trübe Stimmung dürften die Aussichten auf das kulturelle Leben sorgen: Kulturelle und sportliche Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern bleiben bis zum 24. Oktober verboten. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern dürfen bis zum 31. August nicht stattfinden. Das bedeutet, dass viele beliebte Events wie der Berlin-Marathon und das Lollapalooza-Festival in diesem Jahr ins Wasser fallen. Die öffentlichen Theater bleiben bis zum Ende der Spielzeit dicht. Das gilt bis auf unbestimmte Zeit unter anderem auch für Kneipen, Restaurants, Hotels, Clubs, Sportstätten und Fitnessstudios.

Der Senat hat bereits am 2. April einen Bußgeldkatalog beschlossen: Wer im Freien den Mindestabstand nicht einhält, dem drohen Bußgelder zwischen 25 und 500 Euro. Wer in Gruppen ab drei Personen, die nicht zur Familie gehören, unterwegs ist, zahlt bis zu 250 Euro. 

Datum: 28. April 2020. Text: Redaktion. Bild: imago images/Frank Sorge