Schule: Härtefallregelung beim Mittagessen wird vereinfacht.
Als Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) im Herbst 2013 eine „Qualitätsoffensive für das Schulmittagessen“ ausrief, sollte die damit verbundene Beitragserhöhung sozial abgefedert werden. „Durch eine Härtefallregelung können Familien in Notsituationen unterstützt werden“, versprach die Senatsverwaltung in einer Mitteilung. Wer den monatlich von 23 auf 37 Euro gestiegenen Betrag nicht stemmen kann, sollte nur einen Teil oder sogar gar nichts zahlen müssen.
Geld ungenutzt
Doch die 20.000 Euro, die dafür pro Bezirk zur Verfügung gestellt wurden, blieben teilweise ungenutzt. Spitzenreiter: Steglitz-Zehlendorf, wo kein einziger Cent der Mittel abgerufen wurde, obwohl offenbar durchaus Bedarf vorhanden war. Einer der Gründe für die traurige Bilanz: Das mit der Regelung verbundene Verwaltungs-Wirrwarr, das je nach Schulform unterschiedliche Zuständigkeiten vorsah. Nun gibt es allerdings Hoffnung: Die Trennung von Offenen Ganztagsschulen, für die bisher das Jugendamt zuständig war, und der Gebundenen Ganztagsschulen im Verantwortungsbereich des Schulamtes wurde aufgehoben. Das Schulamt soll sich künftig um beide Schulformen kümmern, heißt es in einem Schreiben der Senatsverwaltung an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses. Dort hatte sich Volker Dorn, einst Elternsprecher an der Steglitzer Rothenburg-Grundschule, lange Zeit für eine Veränderung der bisherigen Zustände eingesetzt. „Meine Hoffnung ist, dass das Verfahren in der Praxis nun auch in offenen Ganztagsgrundschulen funktioniert. Dorn verweist auf Hemmschwellen bei Familien, die eigentlich Geld für das Mittagessen beantragen könnten.
Unkomplizierter Antrag
Dabei ist die Antragstellung prinzipiell unkompliziert. „Im Grundsatz ist jede Art und Form von Antrag zulässig“, erklärt Beate Stoffers von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Gleichwohl gibt es auch vorgefertigte Formulare, die in der Schule abgegeben werden können. Schulleitungen müssen dem Antrag ohnehin mit ihrem Votum zustimmen. Ob bedürftige Familien die Unterstützung beim Mittagessen in Anspruch nehmen, hänge somit stark davon ab, wie sie von Seiten der Schulleitung ermutigt würden, meint Dorn.
Philip Aubreville