Lärm: Eine neue Verordnung soll Veranstaltungslärm reduzieren – doch so richtig zufriedenstellend ist diese auch nicht.

Stefan Glücklich macht seinem Namen derzeit keine Ehre. Seit Jahren setzt sich der Verleger gegen Lärm durch Open-Air-Veranstaltungen, Schiffsparaden oder Partytourismus ein, der ihm an seinem Wohnort unweit der Spree auf die Nerven geht. Glücklich hat Websites wie „Stralau gegen Lärm“ oder „Lebenswertes Berlin“ ins Leben gerufen und versucht, so eine Anlaufstelle für lärmgeplagte Bürger zu schaffen. Als der Senat im Herbst neue Regelungen „zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien“ verabschiedete, hätte Glücklich vielleicht Hoffnung schöpfen können. Stattdessen ist der 61-Jährige äußerst unzufrieden. „Die überarbeitete Verordnung schützt die Bürger nicht“, meint er.

Tiefe Frequenzen

Die erstmalige Aufnahme von „tieffrequentigen Tönen“, also Bässen, in die Genehmigungspraxis ist für Glücklich in ihrer jetzigen Form nicht ausreichend. Der Senat ziele in der Verordnung nur auf „erhebliche Belästigungen“ durch tieffrequente Geräusche in der Nachtzeit ab. „Wir fordern dagegen, dass jegliche Belästigungen durch tieffrequente Geräusche zu unterbleiben haben“, so Glücklich. Auch die Begrenzung von „störenden Veranstaltungen“ auf maximal 18 pro Jahr und „Immissionsort“ bedeute in der Praxis, dass Anwohner an jedem zweiten Sommerwochenende den Lärm anliegender Clubs ertragen müssten. „Für die Bewohner bestimmter Gebiete ist das der reinste Horror“, schimpft Glücklich. Das gelte häufig selbst dann, wenn die offiziellen Regelungen eingehalten würden.

Dabei zeigen sich die betroffenen Veranstalter häufig bemüht, Konflikte zu entschärfen. „Das Problem ist: Lärm wird subjektiv wahrgenommen. Selbst gering hörbare Töne scheinen für einige Bürger eine echte Belastung zu sein. Allerdings konnten wir uns auch mit Anwohnern verständigen, mit denen wir gemeinsam Soundchecks durchführten und technisch reagieren konnten“, sagt etwa Bob Shahrestani von der WORKISPLAY Veranstaltungsgesellschaft. Das Unternehmen betreibt die Bootsparade „Berlin, Beats & Boats“ und lockte auch in diesem Jahr schon tausende Besucher in seine Strandbar „Rummelsburg“. Die Vorgaben des Senats habe man dabei immer im Blick. „Unsere Veranstaltungen sind auf exakt die vom Gesetzgeber definierten Werte eingemessen, eher liegen sie noch darunter“, erklärt Shahrestani. Das merken auch die Besucher, die gelegentlich den Bassdruck bemängeln. „Unsere Gäste wissen aber auch, dass man sich den im unmittelbaren Bühnenbereich abholen kann“, so Shahrestani weiter. Mit der neuen Verordnung hat Shahrestani allerdings dennoch seine Probleme. „Von Rechts- und damit auch Planungssicherheit sind wir noch immer weit entfernt. Die Hardliner der Beschwerdeführer akzeptieren auch die vorliegenden aktuellen Gutachten nicht“, erläutert Shahrestani und ergänzt: „Dass Berlin auch für eben diese Party-Kultur steht und sich als Trendhauptstadt versteht, wird wie in unserem Fall von einer geringen Zahl von belehrungsresistenten Anwohnern leider nicht gesehen.“ Ähnlich sieht das auch Olaf Möller von der Berliner „Clubcommission“. Ideen wie die Gleichsetzung von Verkehrs- und Kulturlärm hält er deshalb für sinnvoll.

Philip Aubreville, Bild:imago/Westend61