Pflege: Zusätzliche Hilfsangebote der Pflegeversicherung werden nur selten genutzt.

Die meisten pflegenden Angehörigen kennen die zusätzlichen Unterstützungsangebote der gesetzlichen Pflegeversicherung, das ergab eine aktuelle Befragung des wissenschaftlichen Instituts der AOK im Rahmen des Pflege-Reports 2016. Dennoch werden beispielsweise Angebote zur Kurz- oder Verhinderungspflege nur selten in Anspruch genommen – obwohl die pflegenden Angehörigen genau diese Leistungen der Umfrage zufolge dringend benötigen.

Verhinderungspflege nutzen

CR_LVS_Gesund_Pflege4Von den rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden derzeit rund zwei Millionen zu Hause betreut. Seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes Anfang 2015 hat sich der jährliche Leistungsumfang für die sogenannte Verhinderungspflege auf 1.612 Euro erhöht. In bestimmten Fällen können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auch miteinander kombiniert werden, dadurch erhöht sich der Leistungsbetrag auf insgesamt 2.418 Euro. Dem Pflege-Report zufolge werden diese Gelder aber nur von weniger als jedem fünften Befragten in Anspruch genommen. „Viele Angehörige empfinden es als ein Eingeständnis eigener Schwäche, wenn sie auf zusätzliche Hilfe zurückgreifen müssen“, weiß Ute Büchmann, die seit zehn Jahren qualifizierte Senioren-Assistenten ausbildet. Dabei könne die sogenannte Ersatz- oder Urlaubspflege etwa durch eine ausgebildete Senioren-Assistentin für pflegende Angehörige immens wichtig sein. Denn diese gingen oftmals bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und würden dringend gelegentlich eine Auszeit benötigen. Auf dem Vermittlungsportal www.die-senioren-assistenten.de beispielsweise kann man qualifizierte Kräfte für die Verhinderungspflege finden.

Auszeiten finanzieren

Wer ein Familienmitglied zuhause pflegt, muss seine eigenen Wünsche und Bedürfnisse häufig zurückstellen. Nicht selten werden Freunde oder Hobbys vernachlässigt, weil man die Eltern oder Großeltern nicht alleine lassen mag. Auch hier können Senioren-Assistenten ins Spiel kommen, die sich dann liebevoll um den Angehörigen kümmern. Rund 50 Stunden Betreuung pro Jahr lassen sich allein schon dadurch finanzieren, indem Leistungen aus der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

djd, Bilder: djd/Büchmann/Seminare/Larissa Karassenko, michaeljung – Fotolia.com