Stadtentwicklung: Milieuschutz für das Gebiet in Friedrichshain erlassen.
Um teures Luxuswohnen rund um die Weberwiese zu vermeiden, hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg im Februar 2015 eine sogenannte Erhaltungsverordnung für dieses Gebiet beschlossen. Diesem folgte nun die Festsetzung des Gebietes „Weberwiese“ als Erhaltungsgebiet.
Soziale Mischung
Damit wird neben den beiden bereits festgesetzten Gebieten rund um den Boxhagener Platz und Petersburger Straße ein weiteres Gebiet in Friedrichshain unter Milieuschutz gestellt. Erstmals in diesem Ortsteil hat diese Verordnung sowohl die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes, als auch die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung – soziale Erhaltungsverordnung – zum Gegenstand.
Eine Untersuchung im Vorfeld sei zu dem Schluss gekommen, dass besonders in diesem Gebiet aufgrund der Dynamik auf dem Wohnungsmarkt soziale Verdrängungsprozesse mit negativen städtebaulichen Folgen zu erwarten sind und es daher für schutzwürdig erachtet werde, teilt die Verwaltung mit.
Im Gebiet „Weberwiese“ leben etwa 5.300 Personen in rund 3.400 Wohnungen. Momentan stimme die Bevölkerungsstruktur optimal mit der Wohnungs- und Infrastruktur zusammen. Das begründe ein städtebauliches Schutzinteresse, heißt es in einer Mitteilung des Bezirksamts. Eine Besonderheit des Gebiets sei der überdurchschnittliche und zeitlich relativ stabile Anteil von älteren Personen im Vergleich zu den umliegenden Quartieren im Ortsteil, in denen mehr junge Menschen zuhause sind. Besonders sollen bauliche Neuerungen vermieden werden, die das Wohnungsangebot für Menschen gefährden, die sich auf dem Wohnungsmarkt aus eigener Kraft nicht ausreichend behaupten können. „Bauliche Aufwertungsmaßnahmen, einhergehend mit zunehmenden Mietbelastungen, können eine tatsächliche Verdrängung von Gebietsbewohnern und strukturelle Veränderungen im Gebiet auslösen“, heißt es aus dem Büro des Stadtrats für Stadtentwicklung Hans Panhoff. Der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen also einer Genehmigung. Zwar wird für grundsätzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel den Ersteinbau einer Sammelheizung oder eines Bades in der Regel eine auflagenfreie Genehmigung erteilt. Maßnahmen, die den zeitgemäßen durchschnittlichen Ausstattungsstandard jedoch wesentlich überschreiten, wie zum Beispiel Grundrissänderungen, Wohnungszusammenlegungen, der Anbau von Erstbalkonen mit mehr als 4 Quadratmetern Grundfläche und der Anbau von Zweitbalkonen, können zukünftig versagt werden.
Zudem dürfen im Gebiet „Weberwiese“ Bauanträge abgelehnt werden, wenn sich die baulichen Änderungen nicht in das Ortsbild und die Stadtgestalt einfügen oder diese beeinträchtig werden. Dazu zählen auch Änderungen am Gebäude, wie Änderungen an der Fassade (zum Beispiel Fensteraustausch, Farbgestaltung, Werbung und Ähnliches).
Abgrenzung festgelegt
Das Erhaltungsgebiet „Weberwiese“ soll nördlich durch die Karl-Marx-Allee und südlich von der Rüdersdorfer Straße, Wedekindstraße, Am Comeniusplatz, Grünberger Straße sowie östlich von der Lasdehner Straße und westlich von der Straße der Pariser Kommune begrenzt werden.
sara/red, Bild: Sara Klinke