Weihnachtliche Stimmung am Brandenburger Tor
Weihnachtslicht am Weihnachtsbaum auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor. Berlin, 29.11.2020 *** Christmas lights on the Christmas tree on Pariser Platz in front of the Brandenburg Gate Berlin, 29 11 2020 Foto:xF.xKernx/xFuturexImage

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie unterwirft sich Berlin härteren Regeln als andere Bundesländer. Ausgerechnet zum bevorstehenden Weihnachtsfest dürfen sich nur noch maximal fünf Personen treffen.

Weil die Infektionszahlen nur unwesentlich sinken, ist das öffentliche aber auch das private Leben der Berliner seit dem 1. Dezember weiter eingeschränkt worden. Die im Überblick genannten Maßnahmen gelten bis zum 22. Dezember. Für die Weihnachtsfeiertage (25., 26., 27. Dezember) gelten gesonderte Regeln bei Kontaktbeschränkungen. Die genauen Regelungen finden Interessierte im Internet.

Kontaktbeschränkungen

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie bei privaten Veranstaltungen oder Zusammenkünften ist mit fünf Personen des eigenen Haushalts plus einem weiteren Haushalt erlaubt. Kurzformel: zwei Haushalte, fünf Menschen (ausgenommen Kinder bis zwölf Jahre).

Weihnachten: maximal fünf Personen aus mehreren Haushalten, hinzu kommen Kinder im Alter bis zu 14 Jahren.

Maskenpflicht

Der Mund-Nase-Schutz ist überall dort zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist, wie auf Märkten oder in Warteschlangen, sowie jetzt auch auf Parkplätzen, dem unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, sowie in Warteschlangen. Außerdem: auf nebenstehend gelisteten Straßen und Plätzen. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.

In allen Bezirken mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht auch in den Klassen 5 und 6 an den Grundschulen und Gemeinschaftsschulen.

Einkaufen

Es darf sich maximal eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten, wenn das Geschäft bis 800 Quadratmeter groß ist. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen. Es besteht Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen keine Maske tragen können.

Silvester

Laut Senatsbeschluss sollen an Plätzen, wo sich normalerweise zum Jahreswechsel besonders viele Menschen versammeln, Böllerverbotszonen ausgewiesen werden. Das gab es schon im Vorjahr – die Innenverwaltung hat angekündigt, auch für dieses Jahr entsprechende Orte zu prüfen. Eine konkrete Liste folgt.

Hier herrscht Maskenpflicht

Charlottenburg-Wilmersdorf
– Breitscheidplatz
– Wilmersdorfer Straße
– Kurfürstendamm
– Olympischer Platz
– Hardenbergplatz
Friedrichshain-Kreuzberg
– Boxhagener Platz
– Kottbusser Tor
– Lausitzer Platz
– Bergmannstraße
Köpenick
– Bölschestraße
Mitte
– Turmstraße
– Alte Schönhauser Straße
– Rosa-Luxemburg-Platz
– Alexanderplatz
– Friedrichstraße
– Rathausstraße
– Potsdamer Platz
– Rosenthaler Platz
– Washingtonplatz/Europaplatz
– Bebelplatz
– Hackescher Markt
– Lustgarten (Mitte)
– Leipziger Platz
– Pariser Platz
– Unter den Linden
– Karl-Liebknecht-Straße (ab Alex)
Neukölln
– Karl-Marx-Straße
– Hermannplatz und Hermannstraße
– Sonnenallee
Schöneberg
– Tauentzienstraße
– Wittenbergplatz
Spandau
– Altstadt
Steglitz
– Schloßstraße

 

Datum: 3. Dezember 2020, Text: red., Bild: imago images/Future Image