Hilfe für Brautpaare.
Anders als bei Bürgerämtern können sich Bürger nur an das Standesamt ihres Bezirks wenden, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Die für die Weiterentwicklung der Bürgerdienste verantwortliche Staatssekretärin Sabine Smentek hat nun Unterstützung im Rahmen des Personenstandsgesetzes angeboten. Mit einer so genannten Notfallbestellung auf Antrag ist es nun möglich, innerhalb von 48 Stunden eine bezirksübergreifende Unterstützung durch Standesbeamte aus anderen Bezirken zu organisieren.
Der Antrag auf Notfallbestellung muss von dem Bezirk, der Hilfe benötigt, bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gestellt werden. Die Bezirke haben darüber hinaus die Möglichkeit, die 6-monatige praktische Ausbildung von Standesbeamten unter bestimmten Bedingungen zu verkürzen. „Wir beobachten die Entwicklung in einigen Standesämtern und appellieren an die Bezirke, auch die Möglichkeit der Notfallbestellung zu nutzen“, so Staatssekrtärin Sabine Smentek in einer Pressemitteilung.
(red)