Trägerwechsel und neues Konzept sollen Schließung des Menschen-Museums verhindern.

Christian Hanke (SPD) bleibt hart: „Es gibt keine Genehmigung für das kommerzielle Ausstellen plastinierter Leichen. Daran ändern auch der Trägerwechsel und eine neu konzipierte Ausstellung nichts“, sagt der Bürgermeister von Mitte.

Alles geregelt

Hier greife nach wie vor das Berliner Bestattungsgesetz mit seinem Verbot öffentlicher Zurschaustellung präparierter menschlicher Körper oder Körperteile. Das Bezirksamt verfügte deshalb die Schließung des „Menschen-Museums“ am Berliner Fernsehturm zum 1. September und drohte bei Unterlassung ein Bußgeld von täglich 1.000 Euro an. Doch die Macher der „Körperwelten-Show“ sehen alle gerichtlichen Auflagen erfüllt. „Somit kann der Bezirk weder eine ordnungsamtliche Schließung noch ein Bußgeld verhängen“, sagt Pressebeauftragte Britta Berger. Das Oberverwaltungsgericht habe zwar im Oktober 2015 entschieden, dass die Plastinate als Leichen unter das Bestattungsgesetz fallen und somit einem Ausstellungsverbot unterliegen, aber die Ausstellung nicht grundsätzlich untersagt. Mit dem Trägerwechsel von der Arts & Sciences Berlin GmbH zum Heidelberger Institut für Plastination e.K. sei man jetzt einer wichtigen Forderung des Gerichts nachgekommen. Strittig war nämlich, dass der Vorgänger kein anatomisches Institut ist und deshalb eine bezirkliche Genehmigung benötigte. „Das Heidelberger Institut hingegen ist ein solches und benötigt deshalb keine amtliche Genehmigung für die Ausstellung“, begründet Berger. Und auch mit der Neukonzipierung der „Körperwelten“ als „anatomische Ausstellung“ sieht sich Instituts-Chefin, Dr. Angelina Whalley, auf der Siegerstraße. Die gerichtlich beanstandeten Unsicherheiten beim Herkunftsnachweis der Plastinate seien ausgeräumt. „Mittels eines Kunststoff-Chips sind die neuen Exponate jetzt identifizierbar“, sagt sie. Anonym für die Besucher, nachvollziehbar für die Behörden, die nun Herkunft und Einverständnis der Spender prüfen können.

Bezirk vermutet Trick

Das Bezirksamt sieht seine Hauptargumente nicht widerlegt und hält den Trägerwechsel für einen Trick. Es sei zu prüfen, ob das Heidelberger Institut mit dem im Handelsregister ausgewiesenen Gewerbestatus „e.K.“ (eingetragene Kauffrau) tatsächlich unter die Freiheit von Lehre und Forschung falle oder als Einzelunternehmen doch eher eine GmbH mit dem Ziel der Gewinnerwirtschaftung ist. Die Lage bleibt kompliziert und wird die Gerichte wohl weiter beschäftigen. „Wenn unsere Unterlassungsverfügung ignoriert wird, werden wir weitere Schritte einleiten“, verspricht Christian Hanke.

Jürgen Zweigert, Bild: Tobias Tanzyna