Mitte will vom Mitwirken im „Arbeitskreis Vorkaufsrecht“ profitieren.

Steigende Mieten, Luxussanierungen und Verdrängung von Alt-Mietern spielen in allen Berliner Bezirken eine große Rolle. Ein Instrument, um Mieter zu schützen, ist das Vorkaufsrecht, von dem Mitte in diesem Jahr bereits zweimal Gebrauch gemacht hat. Aktuell fordert die Grünen-Fraktion in der BVV, das Vorkaufsrecht auch im Fall des Grundstücks Maxstraße 26/Antonstraße 26 wahrzunehmen. Das Gebäude wurde vor wenigen Monaten an die für horrende Mieten und schnelle Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bekannte Akelius GmbH verkauft. Andere Bezirke nutzen das Vorkaufsrecht noch weitaus häufiger: Friedrichshain-Kreuzberg hat allein 2018 in 15 Fällen das Vorkaufsrecht angewendet. Um das Thema künftig gemeinsam anzugehen und voneinander zu lernen, haben sich nun Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg in einem „Arbeitskreis Vorkaufsrecht“ zusammengeschlossen.

Mehr Abstimmung

Der Austausch unter den Bezirken helfe, die Möglichkeiten des besonderen Städtebaurechts noch besser auszuschöpfen, sagte Bezirksbaustadtrat Ephraim Gothe (SPD). Prozesse der sozialen Verdrängung könnten so ausgebremst werden. Bei einer ersten Sitzung am 8. November einigten sich die Bezirke darauf, in Abwendungsvereinbarungen zukünftig die Regelungen der Mietpreisbremse anzuwenden. Danach dürften die neuen Mieten maximal zehn Prozent über der Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel liegen. Auch eine schnellere Abstimmung mit dem Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften soll es künftig geben. Zusätzlich fordern die fünf Teilnehmer des Arbeitskreises, die die meisten Milieuschutzgebiete in Berlin haben, den Senat auf, einen Fonds einzurichten, „der eine direkte Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Land Berlin ermöglicht“.

Vor allem diese Erweiterung sei dringend notwendig, betonen die Bezirke. Nur so sei Berlin in der ohnehin knappen Zwei-Monats-Frist zur Anwendung des Vorkaufs nicht länger nur auf die städtischen Wohnungsgesellschaften angewiesen. Die erhalten im Falle eines zu hohen Kaufpreises Zuschüsse vom Land. Je nach Höhe der geforderten Zuschüsse ist ein kompliziertes Verfahren nötig, erklärt Gothe. Oftmals verzichten die Wohnungsbaugesellschaften angesichts der steigenden Kaufpreise ohnehin auf einen Erwerb der Immobilien. Der Fonds könnte die Situation entschärfen. Der neue Ansatz des bezirklichen Arbeitskreises soll aber auch potenzielle Investoren abschrecken. „Die ganze Immobilienszene ist gewarnt, wenn wir zeigen, dass wir noch schlagkräftiger aufgestellt sind“, so die Hoffnung des Baustadtrats von Mitte.

Kritische Stimmen

Doch die Zunahme an Vorkaufsrechtsfällen stößt weiterhin auf Kritik. In Einzelfällen das Vorkaufsrecht zu nutzen, sei in Ordnung, erklärt hierzu Christian Gräff, wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Die neuen Maßnahmen könnten zudem mehr Transparenz bedeuten. Er glaubt dennoch, dass man „effektiven Druck vom Wohnungsmarkt nehmen würde, wenn berlinweit mehr Neubau ermöglicht wird“. Auch die FDP kritisiert die Fixierung auf Vorkaufsfälle. Die Ressourcen müssten vielmehr für die Beschleunigung von Neubauvorhaben eingesetzt werden.

Datum: 23. November 2018, Text: Katja Reichgardt, Bild: imago/Joko