Zuwanderung: Modell des Senats für gemeinnützige Arbeit soll die Menschen aus ihrer Isolation befreien.
Noch nie nahmen so viele Geflüchtete in Berlin gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten wahr, so die Senatsverwaltung. Derzeit sind 3.925 Menschen in Beschäftigung. Kürzlich hat der Senator für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja (CDU), gemeinsam mit Petra Densborn vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland (CJD) in der Notunterkunft am Groß-Berliner Damm das Modell der Gemeinnützigen Arbeit für Flüchtlinge vorgestellt.
Sinnvolle Aufgabe
„Mit den Arbeitsgelegenheiten bieten wir den Flüchtlingen nicht nur sinnvolle Beschäftigung. Sie geben ihnen Gelegenheit, bei der Arbeit die Sprache zu lernen, Kontakte herzustellen, auch über die eigene Unterkunft hinaus“, so Czaja. „Begegnungen in die Stadtgesellschaft hinein sind wichtig, damit die Prozesse der Integration gelingen können. Unterstützt wird ebenso eine spätere Überleitung und Vermittlung zu den Jobcentern. So profitieren am Ende alle Seiten.“ Es sei erfreulich, dass sich immer mehr Flüchtlinge für Arbeitsmöglichkeiten interessieren und gleichzeitig über das LAGeSo so viele Beschäftigungsstellen wie noch nie bewilligt werden konnten. Der überwiegende Teil der Asylbewerber sei in einer Unterkunft tätig. Czaja: „Wir wollen die Arbeitsgelegenheiten in gemeinnützigen Vereinen ausweiten und zukünftig auch in kommunalen Unternehmen einrichten.“
Von den fast 4.000 Flüchtlingen, die derzeit in gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten beschäftigt sind, arbeiten nach Angaben der Senatsverwaltung 3.510 in Unterkünften und 415 in gemeinnützigen Vereinen. Derzeit machen 75 Unterkünfte – damit die Hälfte der Berliner Unterkünfte – mit durchschnittlich 25 Arbeitsstellen von der Möglichkeit Gebrauch, Asylsuchende in gemeinnütziger Arbeit zu beschäftigen. Die Tätigkeiten liegen vorrangig in den Bereichen Hauswirtschaft, Küche, Reinigung, Sprachmittlung, aber auch bei der Betreuung von Kindern und Senioren sowie der Unterstützung in gemeinnützigen Vereinen.
Die Flüchtlinge erhalten eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde, die vom LaGeSo gewährt und auch dort ausgezahlt wird. Die Arbeitszeit soll möglichst zwischen sechs und acht Stunden täglich betragen und im Monat nicht über 80 Stunden hinausgehen.
Der Träger CJD betreibt fünf Notunterkünfte in Berlin und bietet derzeit in der Notunterkunft am Groß-Berliner Damm 59 rund 60 Bewohnerinnen und Bewohnern Beschäftigung solcher Arbeitsgelegenheiten. Mehr als 500 Menschen leben derzeit in der Unterkunft.
nm/red / Bild: imago/Jens Jeske