Gastronomie: Im Sommer könnte das Restaurant-Schiff „Gode Wind“ nach anfänglichen Bedenken doch eröffnen.

Seit eineinhalb Jahren liegt die „Gode Wind“, eine einst als Filmkulisse gebaute Kogge, an der Rummelsburger Bucht. Schon damals war geplant, sie als Restaurant-Schiff zu nutzen, doch die Behörden legten ihr Veto ein. Nun hat der Bezirk seine Linie überdacht – und im Sommer könnten erstmals Restaurantgäste das Boot entern. Noch scheint die „Gode Wind“ im Winterschlaf vor sich hin zu dämmern: Ein umzäuntes Gelände versperrt den direkten Weg und ohne ihren stattlichen Mast wäre sie hinter den Schilfstauden und Bäumen am Ufer des Rummelsburger Sees kaum zu erkennen. Das könnte sich allerdings bald ändern. „Genießt ab Sommer 2016 die atemberaubende Aussicht und den einzigartigen Störtebeker-Flair direkt von der Sonnenterrasse der Hauptstadtkogge aus“, kündigt die „Hauptstadtfloß GmbH“ an, die die „Gode Wind“ 2014 aus Litauen nach Berlin holte. Dort hatte sie als Kulisse für den TV-Zweiteiler „Störtebeker“ fungiert. Die Eröffnung wäre das Ende einer Achterbahnfahrt, in der sich für die Betreiber die Hoffnung auf eine Genehmigung mit dem Veto der Behörden abwechselten. Zumindest das Bezirksamt hat seine Einwände aber nun aufgegeben.

Drohende Konflikte

Die waren zunächst zahlreich. Mögliche Konflikte mit Gewerbetreibenden in der anliegenden Gustav-Holzmann-Straße zählten laut dem zuständigen Stadtrat Wilfried Nünthel (CDU) ebenso dazu wie Bedenken bezüglich des vorgeschriebenen maximalen Lautstärkepegels und auf die Vereinbarkeit mit dem bestehenden See- und Uferkonzept für die Rummelsburger Bucht. Da der Betreiber die Auflagen und offenen Fragen weitestgehend klären konnte, habe das Bezirksamt Lichtenberg nach zunächst ablehnender Beurteilung des Sachverhaltes nun aber eine befristete Genehmigung für das Restaurantschiff „Gode Wind“ erteilt, erklärt Nünthel und ergänzt: „Es befinden sich noch andere ‚Vergnügungsgewerbe‘ in unmittelbarer und mittelbarer Nähe. Daher wäre ein Versagen der Genehmigung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.“ Auch die Bedenken hinsichtlich des Schallpegels, die auch von Anwohnern und Bürgerinitiativen wie dem auf Friedrichshainer Seite beheimateten Zusammenschluss „Stralau gegen Lärm“ allgemein gegen gastronomische und kulturelle Angebote an der Rummelsburger Bucht hervorgebracht werden, haben sich im Bezirksamt offenbar verflüchtigt: „Da es sich hier um ein klassisches Restaurantschiff und nicht um ein Eventschiff handelt, dürften die vorgeschriebenen Schallpegel eingehalten werden. Dafür hat der Betreiber zu sorgen“, meint Nünthel.

Letzte Hürden

Als eine der letzten Hürden müssen die Betreiber nun noch die Anforderungen des Wasserrechts nehmen. Weil die „Gode Wind“ kein echtes Schiff ist, sondern auf einem fest verankerten Schwimmkörper steht, gelten dabei die Anforderungen an eine „bauliche Anlage“, erklärt Petra Rohland von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Zu diesen zählten etwa die geprüften statischen Berechnungen im Hinblick auf den Nutzungsumfang oder die Zuwege zur schwimmenden Anlage oder die Brandschutzauflagen.

Text & Bild: Philip Aubreville