Bewerben: Bund fördert Mehrgenerationenhäuser.

Träger und Kommunen können sich für das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ bewerben, darauf weist der SPD-Abgeordnete Swen Schulz hin. Start des Bekundungsverfahrens ist im April. „Am 1. Januar 2017 startet ein verändertes Programm und läuft zunächst bis 2020“, sagt Swen Schulz. „Die Gesamtfördersumme pro Haus beläuft sich auf jährlich 40.000 Euro.“ Der demografische Wandel, die Anforderungen der Arbeitswelt, kulturelle Vielfalt: Vieles hat sich verändert. Mehrere Generationen leben heute nicht mehr selbstverständlich unter einem Dach. 2012 startete das Programm „Mehrgenerationenhäuser II“ des Bundesministeriums, in dem die 450 teilnehmenden Häuser mit ihren Standortkommunen Antworten und Lösungen für die Herausforderungen der Menschen entwickeln. Heute verfügen fast alle Landkreise und kreisfreien Städte über ein Mehrgenerationenhaus. Es steht allen Menschen vor Ort – unabhängig von Alter oder Herkunft – offen. Mittelpunkt eines Mehrgenerationenhauses ist oft der „Offene Treff“, zum Beispiel ein gemeinsames Bistro oder Café für die Bewohner.

aw